Düsseldorf.

In NRW dürfen 16-Jährige auch künftig nicht an Landtagswahlen teil­nehmen. CDU und FDP lehnen einen Vorstoß der NRW-Grünen ab, das Mindestalter bei Landtagswahlen – wie bei Kommunalwahlen – von heute 18 auf 16 Jahre zu senken.

Grünen-Landeschef Sven Lehmann dringt unter Berufung auf den rot-grünen Koalitionsvertrag auf eine Änderung der Landesverfassung. Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Landtag scheitert aber an den fehlenden Stimmen von CDU und FDP.

CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach lehnte eine Senkung des Mindestalters ab. „Studien und die Wahl in ­Bremen belegen, dass das ­Bedürfnis von 16-Jährigen zur Teilnahme an Landtagswahlen nicht groß ist. Für die CDU ist das Wahlrecht verbunden mit dem Erwachsensein“, sagte Biesenbach der WAZ.

CDU chancenlos bei jungen Leuten

Im NRW-Koalitionsvertrag hatte Rot-Grün einen anderen Kurs eingeschlagen: „Junge Menschen ab 16 Jahren sollen bei den Landtagswahlen mitwählen können. Denn wer reif genug ist für Kommunal­wahlen, ist es auch für die Landtagswahlen.“ Für Sven Lehmann sind engagierte ­Jugendliche, die wählen ­wollen, „ein Geschenk für eine lebendige Demokratie.“

Gleichzeitig erhoffen sich die Grünen Stimmenzuwächse. Nach Analysen von Infratest dimap wählten bei der Bremer Bürgerschaftswahl die 16- und 17-Jährigen zu 34 Prozent Grüne, 28 Prozent SPD und nur zwölf Prozent CDU.

CDU-Politiker Biesenbach aber macht einen deutlichen Unterschied zwischen Kommunal- und Landtagswahl. „Bei der Kommunalwahl ­kennen die Jugendlichen ihren Kandidaten. Das ist bei der Landtagswahl oft nicht der Fall.“

SPD-Chefin bleibt gelassen

Auch FDP-Innenexperte Horst Engel hält am Mindestalter von 18 Jahren bei Landtagswahlen fest. „Das sollte un­verändert bleiben, weil der Landtag Gesetze beschließt, die erhebliche Auswirkungen für unser Bundesland haben“, sagte Engel der WAZ.

SPD-Landeschefin Hannelore Kraft legt sich noch nicht fest. „Das müssen wir uns in Ruhe anschauen“, sagte Kraft. Egal, wie sich die SPD ­entscheidet: Vorläufig ist der grüne Vorstoß für ein Wahlrecht ab 16 bei NRW-Landtagswahlen chancenlos.