Köln/Münster. Die rechtspopulistische Bürgerbewegung "Pro Köln" darf auch weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Pro Köln will jetzt vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die rechtspopulistische Bürgerbewegung "Pro Köln" hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster eine Niederlage hinnehmen müssen. Wie das Landesinnenministerium am Freitag mitteilte, entschied das OVG am Mittwoch, dass die Beobachtung der Organisation durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz zulässig ist. Damit bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das 2007 die Aufnahme der Organisation in die NRW-Verfassungsschutzberichte der Jahre 2005 und 2006 für rechtmäßig erklärt hatte.
Innenministerium: "Diffamierung von Ausländern"
Nach Ansicht des Innenministeriums wurde mit der Entscheidung des OVG zudem die Einschätzung des Ministeriums bestätigt, dass Pro Köln aufgrund seiner «allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern» im Verdacht stehe, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. «Die Achtung der Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und gilt für alle Menschen gleichermaßen - unabhängig von Rasse und Hautfarbe», sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP).
Das OVG hatte seine Entscheidung unter anderem mit Zitaten der Fraktionsvorsitzenden von Pro Köln im Kölner Stadtrat begründet. Das OVG stellt ausdrücklich fest, dass Funktionäre von Pro Köln «mit pauschalisierenden, plakativen Äußerungen Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung und/oder Religionszugehörigkeit ausgrenzend und als kriminell oder nicht integrierbar dargestellt haben».
"Pro Köln" kündigt Revision an
Pro Köln kündigte am Freitag an, Revision einlegen zu wollen und vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Damit wolle man die «Stigmatisierung von Pro Köln» durch das Innenministerium beenden, sagte der Pro-Köln-Vorsitzende Markus Beisicht. (ddp)