Berlin. . Gegen Kinderlärm kann künftig nicht mehr vor Gericht geklagt werden. Der Bundestag beschloss eine Gesetzesreform, wonach Kinderlärm nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ behandelt wird. Bislang wurde Kinderlärm gesetzlich so behandelt wie Lärm von Industrieanlagen.

Gegen Kinderlärm in Kitas und auf Spielplätzen kann künftig nicht mehr wie bisher vor Gericht geklagt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag einstimmig eine Reform des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm künftig nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ behandelt wird.

Die Neuregelung sei ein „Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) in der Parlamentsdebatte. „Es gibt keine geräuschfreien Kinder“, betonte der Minister. „Wir wollen Kinder so, wie sie sind.“

Bislang wurde Kinderlärm gesetzlich so behandelt wie Lärm von Industrieanlagen, weshalb in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich gegen Kitas und Spielplätze geklagt worden war. Dies wird durch das Gesetz geändert. Durch eine noch für diese Legislaturperiode geplante Novelle des Bauplanungsrechts soll zudem gewährleistet werden, dass Kitas künftig auch in Wohngebieten problemlos gebaut werden können.

Für die Gesetzesreform stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch SPD, Linke und Grüne. Die Opposition verlangte aber eine Ausweitung des Schutzes auch für Lärm, der von Jugendlichen ausgeht. „Es wäre mutig und richtig gewesen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf nicht bei den Kindern enden lassen“, sagte die SPD-Abgeordnete Ute Vogt an die Adresse der schwarz-gelben Koalition gerichtet. Deshalb sollten etwa auch Bolzplätze und Skateranlagen in die Neuregelung aufgenommen werden, wo sich häufig auch Jugendliche ab 14 Jahren aufhielten. (afp)