Kassel. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten von «Hartz IV» reißt die Klagewelle gegen die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ab. Im vergangenen Jahr gingen 174.618 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein - gut 38.000 mehr als 2007.





Die Klagewelle gegen Hartz-IV-Bescheide hat im vergangenen Jahr einen neuen Höhepunkt erreicht. 174.618 Verfahren gingen bei den Sozialgerichten ein, sagte der Sprecher des Bundessozialgerichts (BSG), Thomas Voelzke, bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts am Donnerstag in Kassel. Das waren 28 Prozent mehr als 2007.

BSG-Präsident Peter Masuch bezeichnete die hohe Zahl der Klagen und Eilanträge als «nicht befriedigend». Es sei an der Zeit für eine Bilanz und Nachbesserungen des Gesetzes. Besonders die gesetzlichen Vorgaben für die Wohnkosten seien zu ungenau.

Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel machte für die Klageflut aber auch die für die Bewilligung von «Hartz-IV»-Leistungen zuständigen Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (ARGE) verantwortlich: Weil die Urteile des Bundessozialgerichts von den Behörden oftmals ignoriert würden, müssten Arbeitslose immer wieder neu vor Gericht ziehen: «Das ist ein Perpetuum Mobile.» (afp/ddp)


Mehr zum Thema: