Berlin. .

Schon der letzte rot-grüne Verkehrsminister Tiefensee hat sie in seinen letzten Amtstagen vor der Bundestagswahl 2009 versprochen, Schwarz-gelb nahm sie danach in die Koalitionsvereinbarung auf, und CSU-Verkehrsminister Ramsauer lässt seitdem mit Hochdruck von seinen Beamten umsetzen: die publikumswirksame Reform des sogenannten Verkehrszentralregisters beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Demnach sollen schon 2012 die einfach „erfahrenen“ Pun­kte für Bußgelder (nicht die für Straftaten) automatisch nach drei Jahren wieder gelöscht wer­den. Bislang verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwei auf insgesamt fünf Jahre, wenn in der Wartezeit ein Verstoß dazu kommt. Da dies weitgehend unbekannt ist, glauben viele, dass man mit über Jahre gesammelten Einzelpunkten für Bagatellverstöße seinen Führerschein verlieren könnte.

Führerschein weg bei 18 Punkten

In der Praxis weisen von den knapp neun Millionen in Flensburg eingetragenen Verkehrssündern über 80 Prozent weniger als acht Punkte auf. Für das Erreichen des Maximalstands von 18 Punkten verliert im Jahr nur einer von 10 000 Autofahrern seinen Führerschein.

Gegen eine angeblich in der Regierungskoalition diskutierte Ausweitung des Maximums auf 20 Punkte wendete sich auf Anfrage dieser Zeitung der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag, der Grüne Hermann: „Es ist falsch, die Obergrenze von 18 auf 20 Punkte zu erhöhen. Durch eine geänderte Verjährung wird es ohnehin schwerer, an die Obergrenze zu kommen.“ Der SPD-Fraktionsvize Pronold kritisierte ge­gen­über dieser Zeitung: „Wenn man die Obergrenze auf 20 Punkte erhöht, sorgt dies nicht für mehr Sicherheit.“