Leipzig. . Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommen auch auf NRW möglicherweise hohe Nachzahlungen zu. Grund ist die Klage einer Schulleiterin aus Dresden, der eine Zulage für höher besoldete Aufgaben über Jahre hinweg nicht gezahlt wurde.

Bundesweit drohen hohe Nachzahlungen an Beamte und möglicherweise eine Klagewelle. Am Donnerstag gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig drei Beamten recht, die über Jahre höhere Aufgaben übernommen hatten, dafür aber die gesetzlich festgeschriebene Zulage nicht erhielten. Das sei auch in NRW gängige Praxis, heißt es vom Deutschen Beamtenbund (DBB).

Eine Schulleiterin aus Dresden beispielsweise hatte über mehrere Jahre hinweg Aufgaben einer nicht besetzten Planstelle übernommen, die der Besoldungsgruppe A15 entsprachen. Sie selbst wurde aber nur in Besoldungsstufe A14 eingestuft, die gesetzlich vorgeschriebene Zulage von rund 600 Euro wurde ihr nicht gezahlt. Dieser Praxis schoben die Richter nun einen Riegel vor. Nach ihrer Ansicht muss ein Beamter nicht nur dann entsprechend höher bezahlt werden, wenn er das höhere Amt länger als 18 Monate ohne Unterbrechung bekleidet, sondern auch, wenn diese Beförderung „endgültig“ oder „auf Dauer“ angelegt ist.

Ein Unterschied von 620 Euro

„Das gibt es auch in NRW", sagt Meinolf Guntermann vom Landesverband des Deutschen Beamtenbunds in Düsseldorf. So gebe es beispielsweise in Finanzämtern Dienststellenleiter, die unbefristet auf einer A-16-Stelle arbeiten, aber ohne Beförderung nur für eine A-15-Stelle bezahlt werden. Der Unterschied zwischen beiden Bespoldungsstufen beträgt rund 620 Euro Brutto. „Diese Fälle müssten im Urteil eigentlich auch einbezogen sein", sagt Guntermann. Wie viele Beamte genau betroffen sind, kann der DBB nicht sagen, Guntermann rechnet aber mit mehr als 1000 Beamten „im Landesdienst und in den Kommunen". Damit kämen mindestens Forderungen von 600 000 Euro auf das Land zu. Ein Sprecher des Finanzministeriums in NRW sagte auf Nachfrage: „Uns ist kein Fall bekannt."

Für den Deutschen Beamtenbund ist das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung. „Wir werden das Finanzministerium auffordern, zusätzliche Beförderungsstellen zu schaffen", sagt Guntermann, „wir sind für eine Leistungsgerechte Bezahlung." Wer höherwertige Aufhaben wahrnehme, der solle auch auf eine angemessene Planstelle befördert werden. Eine automatische Nachzahlung werde es nach dem Urteil aber nicht geben, sagte eine Gerichtssprecherin. Es komme immer auf den Einzelfall an.

(AZ: BVerwG 2 C 30.09, 27.10 und 48.10 - Urteile vom 28. April 2011)