Düsseldorf. .
Die Statistiker wissen, dass es sich um ein sensibles Thema handelt. Nur zu gut ist die letzte Volkszählung von 1987 im Gedächtnis, als Hunderttausende zum Boykott aufriefen. Umso öfter betonen die Organisatoren und Mitarbeiter des Zensus 2011, wie sorgfältig sie bei der Befragung der rund 7,5 Millionen Bundesbürger vorgehen wollen und wie sehr sie Wert auf den Datenschutz legen. In Nordrhein-Westfalen werden ab dem 9. Mai rund 740 000 zufällig ausgewählte Haushalte zu Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnissen befragt.
Auch, wenn laut Umfrage das Magazins „Stern“ 78 Prozent der Bürger angeben, sie würden offen Auskunft geben, so dürfte manch einem die Beantwortung einiger Fragen schwer fallen. So wird auch nach religiösen wie sexuellen Einstellungen gefragt. Beim Punkt Familienstand gibt es neben den üblichen Angaben auch die Frage, ob der Befragte in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt oder lebte. Die einzige Frage, die nicht beantwortet werden muss, ist Nummer acht: „Zu welcher der folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich?“
Auf Druck der Kirchen
Diese Frage ist laut Dr. Sabine Bechtold vom Statistischen Bundesamt „auf massiven Druck der Kirchen“ aufgenommen worden.
Generell besteht Auskunftspflicht für Bürger. „Die wird gegebenenfalls durchgesetzt“, sagt Hans-Josef Fischer, Präsident vom Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Bürgern, die sich der Beantwortung verweigern droht ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 200 Euro. In der Regel, so Fischer, kommt es dazu allerdings sehr selten. Auch muss der Bürger keine Konsequenzen fürchten, wenn er eine Frage nicht beantworten möchte.
Sollte der Befragte allerdings dem Interviewer nicht trauen, hat er die Möglichkeit, den Fragebogen per Post an die Erhebungsstelle in der Nähe zu schicken oder die Fragen online zu beantworten. Die Interviewer – landesweit 20 000 – wurden in Bewerbungsverfahren ausgewählt, für ihre Tätigkeit geschult und sie müssen schriftlich versichern, dass sie die Informationen, die sie im Rahmen des Zensus 2011 sammeln, nicht weiter verwenden dürfen. „Ansonsten macht sich die Person strafbar“, so Fischer.
Besonderes Augenmerk gilt dabei der NPD, die ihre Mitglieder dazu aufgerufen hat, sich als Interviewer beim Zensus zu bewerben. Laut einer Pressemitteilung der NPD NRW von gestern sei das rund 20 Mitgliedern gelungen. Unter anderem seien sie laut NPD-Pressesprecher Markus Pohl in drei Städten im Ruhrgebiet sowie in einer Stadt im Kreis Wesel als Zensushelfer angenommen. Ihre Absicht besteht darin, eine eigene „nationale Marktforschung“ durchzuführen – was, wie erwähnt, verboten ist. Das Statische Landesamt wird die Daten der Interviewer daraufhin erneut sensibel prüfen, hieß es im NRW-Innenministerium. Außerdem soll es während der Zensus-Befragung Kontrollen geben.