Karlsruhe.. Der 1977 von der RAF ermordete Generalbundesanwalt Siegfried Buback war Mitglied der NSDAP. Das bestätigte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Spekulationen sehen einen Zusammenhang zur Ermordung durch die RAF.

Der 1977 von der RAF ermordete Generalbundesanwalt Siegfried Buback war Mitglied der NSDAP. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, Frank Wallenta, bestätigte am Dienstag auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Südwestrundfunks (SWR).

Wallenta wollte aber Spekulationen nicht kommentieren, wonach der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski einen Zusammenhang zwischen der NSDAP-Mitgliedschaft Bubacks und dessen Ermordung durch die „Rote Armee Fraktion“ sehen könnte.





Der SWR berichtete am Dienstag in Baden-Baden, Wisniewski habe am vergangenen Donnerstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen schwarzen Kapuzen-Pulli mit der polnischen Aufschrift „Scigajcie ten slad 8179469“ (Übersetzung: „Folgen Sie der Spur 8179469“) getragen. Nach SWR-Recherchen stehe die Zahl 8179469 für Bubacks Mitgliedsnummer in der NSDAP. Wisniewskis Vater stammte aus Polen. Er sei NS-Zwangsarbeiter gewesen.

Keine Hinweise auf Funktion in NDSAP

Die Mitgliedschaft des 1920 geborenen Buback in der NSDAP ist bislang nicht öffentlich thematisiert worden und wird auch in den üblichen Biografien nicht erwähnt. Wallenta sagte allerdings, die Mitgliedschaft Siegfried Bubacks in der NSDAP sei schon bei dessen Eintritt in die Bundesjustiz im Jahr 1963 „der Bundesanwaltschaft bekannt gewesen“. Siegfried Buback habe dies gegenüber der Behörde selber offengelegt.

Laut der Karteikarte Nr. 8179469 der NSDAP, die im Bundesarchiv verwahrt wird und als Kopie dem SWR vorliegt, wurde Buback am 01. Juli 1940 als Student in die Partei aufgenommen. Er hatte demnach seine Mitgliedschaft am 11. April 1940 beantragt. Ein Jahr später legte er die Erste juristische Staatsprüfung ab. Hinweise auf eine Funktion oder ein Amt Bubacks in der NSDAP gebe es nicht, so der SWR.

Rechtshistoriker Wesel „überrascht“

Der Berliner Rechtshistoriker Uwe Wesel sagte dem Sender, die Mitgliedschaft Bubacks in der NSDAP sei auch der Fachwelt bislang nicht bekannt gewesen: „Ich bin ein bisschen überrascht, aber ich kann mich nicht allzu sehr darüber aufregen“, so Wesel. Siegfried Buback habe seine aktive Zeit als Jurist immerhin erst nach dem Krieg begonnen. Und 1940 sei der Eintritt für einen 20-Jährigen „ein Massenphänomen“ gewesen. Zudem sei erst in jüngster Zeit die Mitgliederkartei der NSDAP offen recherchierbar. Wahrscheinlich sei die Mitgliedschaft Siegfried Bubacks deswegen bislang kein großes Thema gewesen.

Beobachtern erscheint es deshalb fraglich, ob die NSDAP-Mitgliedschaft Bubacks der RAF schon im Jahr 1977 bekannt war. Die verschlüsselte Botschaft Wisniewskis könnte somit auch der bloße Versuch einer Rechtfertigung des Attentats im Nachhinein sein.

Sohn Bubacks schockiert

Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, der Göttinger Chemieprofessor Michael Buback, zeigte sich schockiert. Seine Mutter und sein Onkel könnten sich nicht vorstellen, dass die Mitgliedschaft tatsächlich bestanden habe, sagte Buback dem SWR.

Wisniewski hatte vor dem OLG Stuttgart als Zeuge die Aussage im Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker um das Buback-Attentat verweigert. Gegen Wisniewski selbst läuft seit April 2007 ein Ermittlungsverfahren wegen des Mordanschlags. Es gibt Hinweise darauf, dass er selbst möglicherweise der Todesschütze beim Buback-Attentat vom 7. April 1977 in Karlsruhe gewesen sein könnte. (dapd)