Berlin. . Wäre Karl-Theodor zu Guttenberg nur einen Tag früher zurückgetreten, wären ihm 14.000 Euro durch die Lappen gegangen. Weil er Bundestags-Abgeordneter war, bekommt er eine Pension von 1822 Euro monatlich.
Dass Karl-Theodor zu Guttenberg erst am 1. März zurückgetreten ist, hat sich rein finanziell für ihn gelohnt. Laut Bund der Steuerzahler bekommt der Ex-Verteidigungsminister für den ganzen Monat März noch die kompletten Amtsbezüge aus seiner Tätigkeit als Mitglied des Bundestags und als Bundesminister. Ab April zahlt ihm der Staat ein Übergangsgeld.
Das Übergangsgeld besteht in den ersten drei Monaten aus dem vollen Amtsgehalt plus Ortszuschlag (monatlich 14 098 Euro), danach werden die monatlichen Bezüge halbiert. Ab Mai wird zudem das Übergangsgeld mit Einkünften aus seiner privaten Erwerbstätigkeit verrechnet. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass Guttenbergs private Einkünfte mit mehr als 7000 Euro höher sind als die staatlichen Ansprüche. Übergangsgeld werde dann nicht mehr bezahlt. Ohne eigenes Einkommen erhielte er es längstens für zwei Jahre.
Guttenberg bekommt ab einem Alter von 67 Jahren laut Steuerzahlerbund 1822 Euro Pension im Monat, weil er seit 2002 Abgeordneter im Bundestag war. Damit Guttenberg auch für seine Tätigkeit als Minister Ansprüche auf eine Pension hat, hätte er vier Jahre im Amt bleiben müssen.