Essen. . Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg soll nach Medieninformationen eine Sondergenehmigung gebraucht haben, um seinen Doktor zu machen. Demnach war sein Jura-Examen zu schlecht, um regulär zu promovieren.

Die Plagiatsaffäre um Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg dreht sich weiter. Nach Informationen des „Tagesspiegels“ brauchte der Minister eine Ausnahmegenehmigung, um überhaupt an der Universität Bayreuth promovieren zu können.

Demnach seien zu Guttenbergs Examensergebnisse zu schlecht gewesen, um regulär zur Promotion zugelassen zu werden. Das Prädikatsexamen Guttenbergs liege nur im „unteren befriedigenden Bereich“, Juristen sprechen von einem sogenannten „kleinen Prädikat“.

Brisant: Der Dekan, der zu Guttenberg die Sondergenehmigung erteilt habe, sei ein alter CSU-Parteifreund. Karl-Georg Loritz sei in den 70er Jahren im Vorstand der Jungen Union Schwandorf gewesen. Neben Loritz hätten laut Promotionsordnung 2006 noch zwei weitere Professoren die Sonderzulassung zur Promotion befürworten müssen. Die Universität Bayreuth wollte sich gegenüber dem Tagesspiegel nicht zu den neuerlichen Vorwürfen äußern.