Bei umstrittenen Gesetzesvorhaben gibt es in Deutschland drei Chancen auf eine Einigung. Können sich Bundestag und Bundesrat nicht auf ein Gesetz verständigen, wird der Vermittlungsausschuss angerufen.

Nicht immer steht am Ende der Verhandlungen aber ein echter Kompromiss, mit dem alle Seiten leben können. Erhält ein Gesetz bei der neuerlichen Abstimmung wieder nicht die erforderliche Mehrheit, kann das Vermittlungsgremium erneut angerufen werden.

Bundestag, Bundesrat sowie die Bundesregierung haben bei zustimmungspflichtigen Gesetzen das Recht, den Vermittlungsausschuss jeweils einmal anzurufen. In Bundestag und Bundesrat genügt hierfür die einfache Mehrheit. Erst, wenn weder Bundestag noch Bundesrat noch die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss noch einmal anrufen können oder wollen und die Länderkammer dem Gesetz oder dem Vermittlungsergebnis weiterhin die Unterstützung verweigert, ist das Gesetzesvorhaben wirklich gescheitert.

Im aktuellen Fall der Hartz-IV-Reform hatte die Bundesregierung vor Weihnachten den Vermittlungsausschuss angerufen. Am Freitag rief der Bundesrat das Vermittlungsgremium erneut an. In der vergangenen Legislaturperiode gab es zwischen 2005 und 2009 keine Mehrfach-Anrufungen des Vermittlungsausschusses, in der vorangegangenen Legislaturperiode war dies zweimal der Fall. (dapd)