Berlin. . Auf dem Land gibt es immer häufiger zu wenig Hausärzte. Die Berliner Koalition will das ändern. Die FDP setzt auf Anreize und Vergünstigungen, die CDU auf eine systematischere Verteilung der Ärzte.

Im Kampf gegen den Ärztemangel auf dem Land will die FDP den verpflichtenden Notfalldienst und die Regresspflicht bei Budgetüberschreitung abschaffen. „Wir wollen Anreize setzen, damit mehr Ärzte aufs Land gehen“, sagte FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach dieser Zeitung.

In den kommenden Wochen wollen Union und FDP über die Eckpunkte für das geplante Versorgungsgesetz verhandeln. CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn war bereits zum Jahreswechsel nach vorn geprescht mit einem 14-Punkte-Plan und hatte vor allem mit seiner Zweibettzimmer-Forderung in Krankenhäusern für Wirbel gesorgt. Im Kern geht es in dem Gesetz aber um die Frage, wie man den Ärztemangel auf dem Land beheben kann.

Hier will die CDU etwa bei der Bedarfsplanung ansetzen. Sie soll regeln, dass es überall genügend Ärzte gibt. Das hat allerdings in der Vergangenheit nicht richtig funktioniert. Spahn möchte die Planungsbezirke verkleinern und durch ein Expertengremium steuern. Hier sträubt sich die FDP. Die Bedarfsplanung solle so erhalten bleiben, sagte Flach.

„Residenzpflicht abschaffen“

Nach ihren Worten will die FDP den Notfalldienst für Landärzte ändern. „Wir wollen die Verpflichtung abschaffen“, sagte die Gesundheitsexpertin. Ein weiterer Eckpunkt für die anstehenden Verhandlungen ist die Residenzpflicht für Mediziner, die die FDP lockern will. Das zielt darauf ab, dass Ärzte nicht mehr automatisch in der Nähe ihrer Praxis wohnen müssen.

„Wir brauchen eine Neuordnung des Notfalldienstes“, sagte Flach weiter und sprach sich hier für eine praktikable Lösung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus. In der Ausbildung von Medizin-Studenten setzt die FDP zudem auf verpflichtende Praktika in der Facharztausbildung. Mit der Abschaffung der Regresspflicht wollen die Liberalen Mediziner entlasten, die Patienten von anderen Ärzten übernommen haben. Bisher müssen Ärzte Strafen zahlen, wenn sie ihr Arznei-, Hilfs- oder Heilmittelbudget deutlich überschreiten.