Berlin. Gesundheitsminister Lauterbach kündigt an, dass Hausarzttermine künftig leichter verfügbar sein sollen – besonders für gesetzlich Versicherte.

Hausärzte sind für viele Patienten die erste Anlaufstelle – doch lange Wartezeiten und fehlende Praxen stellen das System vor Herausforderungen. Ein neues Gesetz, das der Bundesrat nun verabschiedet hat, setzt darauf, Hausärzte besser zu unterstützen und die ambulante Versorgung zu stärken.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass die Regelungen vor allem gesetzlich versicherten Patienten zugutekommen sollen: „Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte.“

Das Gesetz sieht vor, dass für Hausärzte die üblichen Deckelungen bei der Vergütung entfallen. Das bedeutet, dass Mehrarbeit auch über das Budget hinaus vollständig honoriert wird. „Jede Leistung wird bezahlt“, lautet das neue Motto. Die Idee dahinter: Hausärzte sollen mehr Patienten aufnehmen können, ohne dass sie befürchten müssen, dass zusätzliche Kosten nicht gedeckt werden.

Besonders im Blick: die Versorgung im ländlichen Raum

Angesichts von rund 5000 unbesetzten Hausarztsitzen in Deutschland soll das Gesetz auch dazu beitragen, den Beruf wieder attraktiver zu machen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Versorgung in ländlichen Regionen und benachteiligten Stadtvierteln. Um die Versorgung zu erleichtern, erhalten Praxen künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen, die keinen hohen Betreuungsaufwand benötigen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Patienten nur wegen Abrechnungsgründen zu häufigen Terminen eingeladen werden müssen.

Zusätzlich wird eine „Vorhaltepauschale“ eingeführt, die Praxen erhalten können, wenn sie besonders engagiert in der Versorgung sind. Dies umfasst beispielsweise Haus- und Pflegeheimbesuche oder flexible Sprechzeiten, etwa auch abends.

„Pille danach“ auf Kassenkosten – Altersgrenze fällt weg

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. (Archivbild)
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hatte eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. (Archivbild) © dpa | Julian Stratenschulte

Neben den Änderungen in der Vergütung und den Pauschalen beinhaltet das Gesetz auch eine Initiative, die die Benachteiligung von Kassenpatienten adressiert. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) erklärte, dass gesetzlich Versicherte oft lange auf Termine warten müssen, während Privatversicherte bevorzugt behandelt werden.

Der Bundesrat hat deshalb einen Vorstoß beschlossen, um den „gleichberechtigten Zugang“ für alle Patienten zu sichern. Dazu könnte etwa eine verpflichtende Mindestquote oder finanzielle Anreize für Termine für Kassenpatienten gehören.

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Das Gesetz enthält auch eine Änderung im Bereich der Notfallverhütung. Bisher hatten Frauen bis zum 22. Lebensjahr Anspruch auf die „Pille danach“ auf Kassenkosten, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung gab. Diese Altersgrenze entfällt nun.