Düsseldorf. NRW verkauft ersten Charterflug mit Asylbewerbern nach Bulgarien als Erfolg. Doch gab es wirklich Abschiebehemmnisse des Bundes?

Ein von der schwarz-grünen Landesregierung erstmals organisierter Charterflug mit Asylbewerbern nach Bulgarien hat eine neue Debatte über die schleppende Abschiebepraxis ausgelöst.

NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne), die seit der gescheiterten Rückführung des späteren Solingen-Attentäters politisch angeschlagen ist, hatte am Dienstag eine erste Sammelrückführung von vier syrischen und drei afghanischen Männern nach Bulgarien als Erfolg verkauft. Bei den Personen handelte es sich um sogenannte „Dublin-Fälle“, was bedeutet: Ein anderes EU-Ersteinreiseland ist für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig.

 „Die Bundesländer hatten bisher nicht die Möglichkeit, eigene Charterflüge nach Bulgarien zu organisieren. Jetzt können wir das endlich“, ließ sich Paul in der „Rheinischen Post“ zitieren. Sie hoffe, solche Charterflüge jetzt häufiger durchführen zu können. 

Bundesamt stellt klar: Dublin-Überstellung ist Ländersache

Nötig sei dazu aber immer die Genehmigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Konditionen mit Bulgarien aushandele und auch die Anforderungen anderer Bundesländer im Blick haben müsse, so Paul weiter.

Ein BAMF-Sprecher widersprach gegenüber unserer Redaktion am Mittwoch: „Der konkrete Vollzug der Überstellung im Dublin-Verfahren obliegt den Ausländerbehörden und der Bundespolizei.“ Auch die Planung einer Überstellung liege im Verantwortungsbereich der Ausländerbehörde bzw. der Bundesländer.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte ebenfalls, das BAMF koordiniere nur die Überstellung mit den nach der Dublin-III-Verordnung zuständigen EU-Ländern. Es bestehe „ein in der Praxis etabliertes Verfahren, nach dem die Bundesländer im Wechsel Charterflüge in die zuständigen Mitgliedstaaten organisieren und durchführen können“.

Bulgarische Behörden waren kooperativer als von NRW behauptet

Zu Wochenbeginn war bereits herausgekommen, dass sich die bulgarischen Behörden bei der Überstellung des späteren Solingen-Attentäters Issa al H. nach Sofia offenbar kooperativer gezeigt hatten als bislang von Ministerin Paul behauptet.

Ein Überstellungsformular der staatlichen Flüchtlingsagentur Bulgariens schon aus dem Februar 2023 zeigte, dass man sich anstandslos zur Verantwortlichkeit von Issa Al H. bekannte und höflich die Überstellungsmodalitäten klären wollte.

Paul hatte kurz nach dem Attentat den Eindruck erweckt, die Abschiebung sei auch an der Sperrigkeit der bulgarischen Behörden gescheitert. Am 23. August 2024 hatte der Syrer auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen ermordet. Obwohl die Rückführung nach Bulgarien für den 5. Juni 2023 organisiert war, scheiterte der nächtliche Transfer aus dem Landesflüchtlingsheim Paderborn zur wartenden Maschine am Flughafen Düsseldorf.