Berlin. Erneut scheitert die Politik damit, das Recht der Frau auf ihren eigenen Körper endlich durchzusetzen. Das ist ein fatales Signal.

Wenn sich eine Frau, ein Mann, ein Paar gegen ein Kind entscheiden, ist das ein schmerzhafter Schritt. Das weckt Schuldgefühle, Ängste, Zweifel. Niemand geht diesen Weg leichtfertig. Im Gegenteil. Für die Frau ist es auch ein schwerwiegender körperlicher Eingriff, durch Medikamente, durch eine Operation. Eines ist diese Entscheidung aber ganz sicher nicht: kriminell.

Doch die Politik in Deutschland scheitert seit vielen Jahren damit, Frauen und Ärzte vom Stigma der Kriminalität zu befreien. So erleben es viele Menschen in dieser heiklen Lebenslage – auch wenn der Eingriff in den ersten zwölf Wochen straffrei bleibt.

Christian Unger
Es kommentiert Politikredakteur Christian Unger © Reto Klar | Reto Klar

Erstmals hatte eine Expertenkommission sich mit dem Abtreibungsrecht befasst – und eine Legalisierung empfohlen. Es hatte bis kurz vor Ende dieser Regierungszeit einen Gesetzesantrag gegeben, der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen entkriminalisiert. Doch die Fraktionen im Bundestag einigen sich am Ende nicht. Das ist bitter. Vor allem für die Frauen in Deutschland.

Paragraf 218 des deutschen Strafgesetzbuchs ist ein Unrechtsparagraf. Er gehört abgeschafft

Statt einen Meilenstein für die Rechte der Mütter zu setzen, verliert sich die deutsche Politik in einem Kulturkampf. Natürlich gilt der Grundsatz: Auch das ungeborene Leben ist zu schützen. Auch im Bauch der Frau hat das Kind Rechte. Dem entgegen aber steht der Anspruch der Frau auf Selbstbestimmung. Auch der Schutz der Familie hat Verfassungsrang. Dazu gehört die Entscheidungsfreiheit gegen ein ungewolltes Kind – zum Erhalt der funktionierenden Familie. Auch für die schon geborenen Kinder.

Frankreich hat die Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung geschrieben, das ist ein starkes Zeichen für Frauenrechte. Paragraf 218 des deutschen Strafgesetzbuchs ist überholt, er drängt Frauen in die Illegalität, wo eigentlich Hilfe und Schutz des Staates geboten ist. Er gehört abgeschafft.