Berlin. Einige Gebühren, die beim Schornsteigerbesuch anfallen, steigen. Doch es gibt noch weitere Neuerungen. Ein Experte klärt auf.
Bestimmte Dienstleistungen von Schornsteinfegern werden teurer. Welche das sind, um viel Geld es geht und was das für Hausbesitzer heißt, erklärt Julian Schwark, Energieberater und Schornsteinfeger, im Gespräch mit dieser Redaktion.
Herr Schwark, die Preise für bestimmte Aufgaben von Schornsteinfegern steigen. Was heißt das für Hausbesitzer?
Julian Schwark: Was zunächst wichtig ist zu wissen: Es geht hier nur um die hoheitlichen Aufgaben, also die, die Schornsteinfeger von Rechts wegen machen müssen. Das ist zum Beispiel die Feuerstättenschau, in vielen Bundesländern auch die Abnahme von neuen Heizungsanlagen. Für die sind tatsächlich kürzlich die Gebühren gestiegen, für die Feuerstättenschau muss man also künftig ein bisschen mehr zahlen.
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Wie teuer wird es denn?
Schwark: Die Gebührenordnung funktioniert so, dass es für jede Tätigkeit einen festgelegten Arbeitswert gibt, wie lang sie dauern soll. Bei Schornsteinfeger entspricht ein Arbeitswert einer Minute, und statt bisher 1,20 Euro werden da laut Gebührenordnung jetzt 1,40 Euro fällig. Wenn das Ausstellen eines Feuerstättenbescheids mit einem Arbeitswert 10 vorher 12 Euro gekostet hat, sind es jetzt 14 Euro.
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Das ist immerhin eine Steigerung um 16 Prozent.
Schwark: Ja, aber es gab eben vorher auch fünf Jahre lang keine Anpassung, das heißt auch keinen Inflationsausgleich. Der Hauptgrund für die Änderung jetzt war das neue Gebäudeenergiegesetz, weil da neue Aufgaben dazu gekommen sind für Schornsteinfeger, und man dann eben auch die Gebühren angepasst hat. Die Kunden werden diese Erhöhung aber nur unwesentlich wahrnehmen, weil die meisten Tätigkeiten von Schornsteinfegern freie Tätigkeiten sind, bei denen jeder Schornsteinfeger individuell Preise setzen kann. Nur 20 bis 25 Prozent von dem, was wir machen, ist hoheitlich.
Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche auch beschlossen, dass künftig nicht nur Bezirksschornsteinfeger, sondern auch ihre Meistergesellen bestimmte Aufgaben erledigen dürfen. Ändert das etwas für Verbraucher?
Schwark: Ja, das war für uns wichtiger als die Gebührenerhöhung. Dem Verbraucher bringt das indirekt etwas, weil wir als Dienstleister flexibler auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden reagieren können, zum Beispiel bei der Terminvergabe. Bisher war es so, dass hoheitliche Aufgaben nicht an Mitarbeiter übergeben werden konnten. Wenn also zum Beispiel eine Bezirksschornsteinfegerin schwanger wurde und wegen des Arbeitsschutzes bestimmte Sachen, etwa auf dem Dach, nicht mehr machen durfte, musste der Bezirksschornsteinfeger aus dem Nachbarbezirk einspringen – und hatte dann das doppelte Pensum. Das ist kaum zu schaffen. Jetzt darf er seinem angestellten Meistergesellen auch hoheitliche Aufgaben übergeben. Damit bleibt mehr Zeit für neue Geschäftsfelder wie die Überprüfung von Wärmepumpen oder Energieberatung. Das sichert am Ende auch Arbeitsplätze.