Düsseldorf. Die Bezahlkarte für Flüchtlinge wird von den NRW-Kommunen ausgehebelt. Das war absehbar und macht ein grundlegendes Problem deutlich.
Der „Flickenteppich“ aus NRW-Städten mit und ohne Bezahlkarte für Flüchtlinge ist ein Ärgernis mit Ansage. Es war absehbar, dass die Grünen in vielen Stadträten jene Umstellung auf weitgehend bargeldlose Asylbewerberleistungen ablehnen werden, der sie zuvor in der schwarz-grünen Landesregierung zugestimmt haben. Eine kommunale „Opt-out-Klausel“ macht’s möglich. So darf man bestaunen, mit welcher Dialektik die viel besungene „Geräuschlosigkeit“ der Regierung Wüst/Neubaur bisweilen erkauft ist: Freundliche Zustimmung, wenn Ablehnung garantiert.
Bezahlkarte als Einstieg in den Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch
Ministerpräsident Wüst hatte ja gute Gründe, sich vor anderthalb Jahren auf Bundesebene zum härtesten Befürworter ein „flächendeckenden“ und „schnellstmöglichen“ Einführung der Bezahlkarte aufzuschwingen. Wer Sozialleistungsmissbrauch und „Pull-Faktoren“ eindämmen will, muss irgendwo mal anfangen. Nur folgte daraus nie eine rechtsverbindliche Karten-Einführung in allen 396 NRW-Kommunen.
Wenn die Politik „Sofortismus“ verspricht und nicht liefert, gewinnt die AfD
Wenn man hingegen der Ansicht ist, dass sich Deutschlands Flüchtlingsproblem eh nicht an 196 Euro Taschengeld im Monat entscheidet, wäre ein Verzicht auf die alarmistische Debatte und ihre halbherzigen Folgen zwingend. Früher gehörte politisches Maulheldentum zur Folklore, heute ist es demokratiegefährdend. Wer einen „Sofortismus“ verheißt, bei dem Dekrete weggekritzelt werden und Stifte ins Publikum fliegen, fördert im behäbigen föderalen Rechtsstaat nur neue Enttäuschung und Institutionenverachtung. Das Schicksal der Bezahlkarte lässt für das „faktische Einreiseverbot“, das Kanzler Merz am ersten Amtstag per Richtlinienkompetenz durchzusetzen verspricht, wenig Gutes erahnen. Die AfD kann sich freuen.