Düsseldorf. In der Affäre um die Bevorzugung einer Duz-Bekannten des NRW-Justizministers rückt eine eidesstattliche Versicherung in den Fokus.

Wegen einer möglichen uneidlichen Falschaussage von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) im Zusammenhang mit der „Richter-Affäre“ hat die FDP-Opposition eine parlamentarische Anfrage zu strafrechtlichen Ermittlungen gestellt.

„Ist gegen Herrn Minister Dr. Limbach ein (Vor-)Ermittlungsverfahren anhängig“, heißt es in einer kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion, die nach Informationen unserer Redaktion am Donnerstag in der Landtagsverwaltung aktenkundig wurde. Außerdem wollen die Liberalen wissen, wie sichergestellt wird, „dass das Justizministerium keinerlei Einfluss auf das (Vor-)Ermittlungsverfahren nehmen kann“.

Hintergrund sind die spektakulären Zeugenaussagen zweier Spitzenjuristen am Dienstag im Untersuchungsausschuss des Landtags zur „Richter-Affäre“. Sie legten nahe, dass Limbach in einer eidesstattlichen Versicherung nicht die Wahrheit gesagt haben könnte. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet werden.

Gleich zwei Spitzenjuristen erheben schwere Vorwürfe gegen NRW-Justizminister

Ein Bundesrichter und ein Abteilungsleiter aus Limbachs Ministerium hatten in zentralen Punkten einer eidesstattlichen Versicherung widersprochen, die der Minister im September 2024 abgegeben hatte. Darin hatte der 55-jährige Grünen-Politiker Vorwürfe zurückgewiesen, bei der Besetzung des Präsidentenamtes am Oberverwaltungsgericht (OVG) an der vorgeschriebenen Bestenauslese vorbei eine langjährige Duz-Bekanntschaft bevorzugt zu haben.

Die beiden Zeugen galten selbst als aussichtsreiche Bewerber um die OVG-Spitze, hatten aber gegenüber Limbachs Favoritin das Nachsehen - obwohl diese seit Jahren nicht mehr in der Justiz tätig ist und nur über wenig Erfahrung als Richterin verfügt. Limbach hat stets bestritten, versucht zu haben, den Aspiranten ihre Bewerbung auszureden.

In einer eidesstattlichen Versicherung vom 9. September 2024 schloss der Minister zudem eine Vorfestlegung der schwarz-grünen Koalition auf eine Frau als Präsidentin rundheraus aus: „Eine solche Absprache hat es meines Wissens nicht gegeben, jedenfalls ist mir davon nichts bekannt geworden. Ich habe eine solche auch nichts selbst getroffen.“

Uneidliche Falschaussage: Muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln?

Nachdem zunächst nur der Bundesrichter den Vorwurf erhoben hatte, Limbach sage die Unwahrheit, zog am Dienstag überraschend deutlich auch der Abteilungsleiter des Justizministeriums nach. Sein Chef sei bereits zu einem Zeitpunkt, als noch gar keine Bewerbung seiner Favoritin eingegangen war, „entschlossen“ gewesen, sie mit dem Präsidentenamt zu betrauen.

Bislang galt es als unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft gegen den eigenen Justizminister ermittelt, da bei Vier-Augen-Gesprächen die Wahrheit kaum zu ermitteln ist. Mit der zweiten Zeugenaussage des Abteilungsleiters stellt die FDP nun jedoch die Frage, ob nicht ein Verfahren „von Amts wegen eingeleitet werden müsste“.