Düsseldorf. Schwarz-Grün will Auskunftspflichten zum Geschäftsgebaren der NRW-Sparkassen beschränken. Warum Transparenz-Initiativen Sturm laufen.

Im Düsseldorfer Landtag ist ein Streit über die künftigen Auskunftspflichten der nordrhein-westfälischen Sparkassen entbrannt. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wollen CDU und Grüne in der kommenden Woche ein Gesetz zur „Modernisierung des Sparkassenrechts“ verabschieden. Die Reform würde die landesweit 74 öffentlich-rechtlichen Institute mit über 2000 Geschäftsstellen teilweise dem Zugriff des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) entziehen.

Bei Initiativen und Verbänden, die in der Vergangenheit immer wieder Skandale aufgedeckt hatten, ist die Aufregung groß. „Es entsteht der Eindruck, dass der ‚Anpassungsvorschlag‘ auf eine gewisse, schon verschiedentlich deutlich gewordene Transparenzunwilligkeit von Sparkassen zurückgeht“, heißt es in einer Stellungnahme der Organisation „Transparency International“.

IFG gewährt in NRW seit 2001 freien Zugang zur Behördeninformationen

Das IFG gewährt in NRW seit mehr als 20 Jahren grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den Verwaltungsstellen des Landes und eben auch bei Sparkassen vorhandenen Informationen. Lobby-Bekämpfer, Journalisten und die Opposition im Landtag konnten mit Hilfe dieses gesetzlichen Hebels immer wieder fragwürdige Vorgänge transparent machen.

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel hält die Gesetzesbegründung für vorgeschoben.
FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel hält die Gesetzesbegründung für vorgeschoben. © dpa | Henning Kaiser

CDU und Grüne wollen die Sparkassen nun teilweise vom Geltungsbereich ausnehmen. Sie begründen das mit Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu Privatbanken, die nicht dem IFG unterliegen, und dem Schutz von Kundendaten. „Schon die Möglichkeit der Antragstellung an sich oder bereits ein einzelner Fall, der größere Publizität erreicht, können das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Sicherheit ihrer Daten bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten erschüttern und zu einer Abwanderung zur Konkurrenz führen“, argumentiert NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel hält die Begründung für vorgeschoben: „Geheimniskrämerei hat in öffentlichen Instituten nichts zu suchen, wenn letztlich der Steuerzahler für Schieflagen aufzukommen hat.“ Das Milliardengrab der WestLB und Skandale einzelner Sparkassen zeigten, dass ein Blick hinter die Kulissen der Institute wichtig sei.

IFG gewährt grundsätzlich keinen Zugang zu Sparkassen-Kundendaten

„Transparency International“ verweist darauf, dass das IFG bereits heute grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen über kundenbezogene Daten beinhalte. Auch der Journalisten-Verein „Netzwerk Recherche“ beklagt „eine systemwidrige Bereichsausnahme“ vom IFG und nennt die Begründung der schwarz-grünen Gesetzesänderung „teils spekulativ, teils überhaupt nicht vorhanden“.

Konkrete Schäden des bisherigen Auskunftsrechts seien in über zwei Jahrzehnten nicht bekannt geworden, sagt FDP-Mann Witzel. Auch der Verein „Mehr Demokratie“ erklärte, es fehle „jegliche empirische Grundlage“, dass Wettbewerber versucht hätten, über die rechtlichen Ermächtigungen im IFG an kundenbezogene Daten der Sparkassen oder der NRW.Bank zu gelangen.