Düsseldorf. NRW führt ab Januar nach langem Vorlauf die Bezahlkarte für Flüchtlinge ein. Doch das Land lässt ein wichtiges Schlupfloch.

NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) hat das Vorgehen der Landesregierung bei der Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge gegen Kritik verteidigt. „Die Bezahlkarte wird in NRW über die Landeseinrichtungen ausgerollt und sukzessive in den Kommunen eingesetzt“, sagte Paul unserer Redaktion am Montag. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im parlamentarischen Verfahren.

Bezahlkarte: NRW-Kommunen beklagen „Opt-out-Regel“

NRW gehe den „zugesagten Weg“ einer flächendeckenden Einführung und übernehme die Kosten der Bezahlkarte, so Paul. Nach monatelanger politischer Debatte und einem komplizierten länderübergreifenden Vergabeverfahren soll ab Januar die bargeldlose Leistungsvergabe zunächst in einem Pilot-Projekt in einer Landesflüchtlingsunterkunft gestartet werden. Bis Ende März werden dann alle Flüchtlinge in Landeseinrichtungen mit der Bezahlkarte ausgestattet. Anschließend können die Kommunen die Karte übernehmen. Innerhalb eines Jahres sollen auch „Bestandsfälle“ auf den bargeldlosen Zahlungsverkehrt umgestellt sein.

Die NRW-Kommunen kritisieren, dass Pauls Gesetzentwurf keine landeseinheitliche Verpflichtung zur Nutzung der Bezahlkarte in Stadt- oder Kreisunterkünften beinhaltet. „Dies bedeutet, dass die Tür für kommunalpolitische Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Einführung der Bezahlkarte geöffnet ist“, heißt es in einem Mitgliederbrief der Städte- und Gemeindebundes. Auch die bundespolitische Zielsetzung, Anreize zur Flucht nach Deutschland zu verringern, könne so konterkariert werden.

NRW-Regel: Flüchtlinge nehmen Bezahlkarte aus Landeseinrichtung mit

Die Bezahlkarte begrenzt die Barabhebung auf 50 Euro monatlich. Ausnahmen können die örtlichen Behörden genehmigen. Die Karte soll bundesweit im stationären Einzelhandel und im Onlinehandel einsetzbar sein, aber für Geldtransfers ins Ausland oder für Glücksspiel und sexuelle Dienstleistungen gesperrt bleiben. Damit soll die Zweckentfremdung von Sozialleistungen oder eine Überweisung in Heimatländer verhindert werden.

Pauls Ministerium verteidigte die „Opt-Out-Regel“ für die Kommunen. Die Landesregierung wolle bestehende städtische Systeme oder lokal bereits eingeführte anderweitige Bezahlkarten „nicht ohne Not beeinflussen“. Christian Dahm, SPD-Fraktionsvize im Landtag, warnte derweil vor einem „Flickenteppich“ innerhalb der 396 NRW-Kommunen: „Die Landesregierung ist gefordert, eine flächendeckende Einführung der Karte sicherzustellen.“

Das Land scheint hingegen darauf zu vertrauen, dass verwaltungsökonomische Überlegungen die Kommunen zum Mitmachen animieren. Denn: Jeder Flüchtling, der aus einer Landeseinrichtung den Städten irgendwann zugewiesen wird, kann seine Bezahlkarte mit den bereits vorhandenen Datensätzen mitnehmen.