Düsseldorf. Um die Kostenexplosion beim Wohnen in letzter Minute zu verhindern, sollen die Städte neue Bescheide versenden. Jetzt reagieren sie.

Die nordrhein-westfälischen Städte laufen Sturm gegen den jüngsten Reparaturversuch der schwarz-grünen Landesregierung bei der umstrittenen neuen Grundsteuer. Vor einer Expertenanhörung an diesem Dienstag im Düsseldorfer Landtag haben sich die kommunalen Spitzenverbände und zahlreiche CDU-Bürgermeister geschlossen gegen einen Gesetzentwurf der Koalition ausgesprochen, der ihnen ab 2025 eine Hebesatz-Differenzierung zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien ermöglichen würde.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) vermittele den falschen Eindruck, dass Belastungskorrekturen nur in einzelnen Kommunen notwendig seien, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Kommunalvertretungen. Tatsächlich handele es sich jedoch um eine strukturelle Belastungsverschiebung, die Eigenheimbesitzer und Mieter in allen Städten und Gemeinden treffen werde. Man lehne den schwarz-grünen Gesetzentwurf daher entschieden ab und fordere eine landesweite Anpassung der Grundsteuermesszahlen.

Grundsteuer in NRW: Darum werden Wohnimmobilien höher belastet

Im kommenden Jahr zeichnet sich durch die neue Grundsteuerberechnung eine Kostenexplosion bei Wohnimmobilien ab. Die Landesregierung will den Kommunen deshalb eine stärkere Differenzierung der Hebesätze ermöglichen. Gewerbeimmobilien könnten so lokal höher besteuert werden, Wohnimmobilien dafür niedriger. Das Gesamtsteueraufkommen von rund vier Milliarden Euro, mit dem die NRW-Städte planen, soll gleichbleiben.

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel wirft der Landesregierung ein Chaos mit Ansage vor.
FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel wirft der Landesregierung ein Chaos mit Ansage vor. © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann Funke Foto Services

Die Städte fürchten jedoch einen gewaltigen Aufwand durch die kurzfristig erforderliche neue Festsetzung für landesweit 6,5 Millionen Grundstücke und wollen sich die Verantwortung für den erwartbaren Ärger im Kommunalwahljahr nicht zuschieben lassen. Eine Änderung der landesweiten gültigen Messzahlen zur Berechnung wiederum lehnt Optendrenk ab, weil dies unterschiedlichen Begebenheiten in Großstädten und ländlichen Räumen nicht gerecht werde.

Höhere Grundsteuern fürs Wohnen doch als flächendeckendes Phänomen?

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel hält das für vorgeschoben und verweist auf eine noch unveröffentlichte Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage. Darin räumt Optendrenk erstmals ein, die Auswirkungen der neuen Grundsteuerberechnung lokal noch gar nicht zu kennen. Wörtlich heißt es: „Strukturelle Be- und Entlastungen bei der Berechnung der neuen Grundsteuer ergeben sich erst nach der tatsächlichen Festlegung der Hebesätze in den einzelnen Städten und Gemeinden.“

Witzel verlangt die Rücknahme des Gesetzesentwurfs zum Hebesatz-Splitting und nimmt das Land in die Pflicht: „Der Finanzminister verharmlost die Kostenexplosion bei Wohngebäuden und räumt nun kleinlaut ein, dass er seine Behauptungen gar nicht mit kommunalen Daten belegen kann. Die Probleme der Grundsteuer sind in Wahrheit viel größer als die Regierung zugeben will.“