Berlin. Kindergeld gibt es auch über das 18. Lebensjahr hinaus – teilweise sogar noch mit über 25. Wer Anspruch auf die Unterstützung hat.

  • Familien mit minderjährigen Kindern erhalten in Deutschland Kindergeld
  • Doch auch für Volljährige wird die staatliche Finanzspritze zum Teil noch gezahlt
  • Lesen Sie hier, wann das sogar über das 25. Lebensjahr hinaus möglich ist

In den meisten Fällen bekommen Eltern oder andere Leistungsberechtigte das Kindergeld so lange ausgezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Doch auch danach gibt es viele Fälle, in denen die Familienkasse der Arbeitsagentur das Kindergeld weiterhin überweist. 

Unabhängig vom Einzelfall gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit ein Antragsformular für Kinder ab 18 Jahren. Dort können die Antragsstellenden Veränderungen mitteilen und erfahren, welche Nachweise sie einreichen müssen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Der Prozess unterscheidet sich im Wesentlichen nicht vom Kindergeldantrag ab Geburt oder jenem für minderjährige Kinder.

Wenn der Antrag bewilligt wird, kann das Kindergeld auch bei erwachsenen Kindern verlängert werden – in den meisten Fällen bis zum 21. oder 25. Geburtstag, in einem Ausnahmefall sogar darüber hinaus. Hier erfahren Sie, wann es in Deutschland Kindergeld nach dem 18. oder sogar 25. Lebensjahr gibt.

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Wann gibt es Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus?

Wird ein Kind 18, müssen Eltern nachweisen, dass weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Nachwuchs noch in Ausbildung befindet. Reicht man entsprechende Unterlagen ein, wird die Zahlung in der Regel problemlos bewilligt. Die absolute Obergrenze liegt beim Kindergeld heute bei 25 Jahren. Vor 2007 konnten Berechtigte in manchen Fällen sogar bis zum 27. Geburtstag eines Kindes Bezüge erhalten. Heute ist das nur noch sehr selten möglich.

Besonders früh endet der Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Kind als arbeitssuchend gemeldet ist. Dabei ist es egal, ob die Meldung in Deutschland oder im EU-Ausland vorliegt. In diesem Fall endet die Auszahlung mit dem 21. Geburtstag. Auch Kinder, die selbst – also nicht über ihre Eltern – Bürgergeld erhalten, haben keinen Anspruch.

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Wann bekommt man Kindergeld für Kinder bis 25?

Es gibt recht viele Fälle, in denen das Kindergeld bis maximal zum 25. Geburtstag eines Kindes gezahlt wird. In jeder der beschriebenen Situationen müssen die Antragsstellenden allerdings entsprechende Nachweise an die für sie zuständige Dienststelle der Familienkasse einsenden. 

  • Kinder in Berufsausbildung: Wenn ein Kind in einer Ausbildung für einen bestimmten Beruf ausgebildet wird, kann es bis zum 25. Geburtstag weiter Anspruch auf Kindergeld haben. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2014 kann auch der freiwillige Wehrdienst unter diese Kategorie fallen, wenn das Kind in dessen Rahmen für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird. Im Fall des Urteils hatte eine Mutter gegen die Ablehnung ihres Antrags Einspruch eingelegt und später geklagt. 

Bei Kindern in Berufsausbildung kann das Kindergeld auch dann noch weitergezahlt werden, wenn das Kind diese wegen einer Krankheit unterbrechen muss. Es braucht dafür allerdings eine medizinische Bescheinigung über das voraussichtliche Ende der Erkrankung. Auch wenn das während der Ausbildung Kind in Mutterschutz geht, kann die Familienkasse sein Kindergeld weiterhin bezahlen. In beiden Fällen müssen die Antragsstellenden die Familienkasse über die Situation informieren. 

  • Kinder zwischen zwei Ausbildungen: In der Wartezeit zwischen zwei Ausbildungen kommt die Familienkasse ebenfalls weiterhin für das Kindergeld auf. Das kann zum Beispiel passieren, wenn es nach dem Abitur noch ein paar Monate dauert, bis das Studium beginnt. Allerdings: Nach maximal vier Monaten muss das Kind die Ausbildung auch tatsächlich beginnen, sonst verfällt der Anspruch. 
  • Kinder in weiterführender oder zweiter Ausbildung: Normalerweise verfällt der Anspruch auf Kindergeld, sobald das Kind das Gesamtergebnis seiner Abschlussprüfung erhalten hat. Beginnt es eine neue oder weiterführende Ausbildung, können seine Eltern oder andere Leistungsberechtigte aber nach wie vor Kindergeld bekommen. 
  • Ausbildungsplatzsuchende Kinder: Die Familienkasse bezahlt auch weiter Kindergeld, wenn das Kind sich ohne Erfolg für einen Ausbildungsplatz in Deutschland oder im Ausland beworben hat. Dafür muss die antragstellende Person allerdings nachweisen, dass sich das Kind zum frühestmöglichen Zeitpunkt beworben hat und eine schriftliche Absage bekam.

Auch wenn ein Kind als offizieller Bewerber oder Bewerberin für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur gemeldet ist, kann es Anspruch auf Kindergeld haben. Kinder, die eine Zusage haben und auf den Beginn der Ausbildung warten, können sich ebenfalls qualifizieren – genauso wie Kinder, bei denen der Bewerbungszeitraum für die Ausbildung noch nicht begonnen hat. In dem Fall muss das Kind allerdings eine schriftliche Erklärung über seine Bewerbungspläne bei der Familienkasse einreichen und sich im Anschluss auch wirklich bewerben. 

  • Kinder im Freiwilligendienst oder “Erasmus": Erwachsene Kinder unter 25 können in einem freiwilligen sozialen Jahr, einem freiwilligen ökologischen Jahr oder einem anderen Freiwilligendienst bis zu zwölf weitere Monate Anspruch auf Kindergeld haben. Das gilt auch dann, wenn sie es im Ausland absolvieren. Auch Studierende, die an einem “Erasmus"-Programm im europäischen Ausland teilnehmen, können weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Für sie gilt ebenfalls das Maximum von zwölf Monaten.

Wer bekommt nach Ende des 25. Lebensjahres Kindergeld?

Grundsätzlich gibt es nur einen Fall, in dem Kinder auch nach ihrem 25. Geburtstag noch Anspruch auf Kindergeld haben können: Wenn sie durch eine oder mehrere Behinderungen nicht dazu in der Lage sind, den notwendigen Lebensunterhalt für sich selbst zu finanzieren. Dafür gibt es allerdings mehrere Kriterien, die die Familienkasse genau prüft. Eine Behinderung allein reicht nicht dafür, auch nach dem vollendeten 25. Lebensjahr eines Kindes Kindergeld zu erhalten.

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Dabei ist es in zuallererst wichtig, dass die Behinderung des Kindes bescheinigt ist und schon vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Bei Kindern, die vor 1982 geboren sind, muss sie vor dem 27. Geburtstag eingetreten sein. Wenn ein Kind ein “H” in seinem Schwerbehindertenausweis oder ähnlichen Dokument hat, geht die Familienkasse grundsätzlich davon aus, dass die Voraussetzung für eine Verlängerung des Kindergeldes erfüllt sind.

Was aber bedeutet der „notwendige Lebensunterhalt“ konkret? Das ist bei jeder Person anders, denn er setzt sich aus dem sogenannten „allgemeinen Lebensbedarf“ und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf der individuellen Person zusammen. Der Gesetzesgeber berechnet den allgemeinen Lebensbedarf als steuerlichen Grundfreibetrag pro Kalenderjahr, für 2024 liegt er bei 11.604 Euro. Die Familienkasse rechnet in der Antragsbearbeitung dann genau aus, ob die finanzielle Versorgung eines Kindes gedeckt ist.