Essen/Berlin.. Vor knapp zwei Wochen wurde der Islamist Sami A. nach Tunesien abgeschoben. Doch die Debatte darüber, ob das legal war, hält unvermindert an.

Die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. von Bochum nach Tunesien hat bei Politikern und Juristen eine Debatte um die Wahrung des Rechtsstaats entfacht. So sieht der Bonner Rechtswissenschaftler Prof. Klaus Gärditz in der Abschiebung den „Ausdruck einer latenten Verrohung unserer Rechtskultur“.

Sami A. soll Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein. Er war am 13. Juli aus NRW abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei. Der Beschluss war jedoch erst übermittelt worden, als die Maschine mit Sami A. bereits in der Luft war. Die von dem Abschiebetermin nicht unterrichteten Richter verlangen, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird, die Stadt Bochum legte Beschwerde dagegen ein.

Am Dienstag setzte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Stadt Bochum dann mit einem beispiellosen Schritt unter Druck. Die Richter forderten die Stadt unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10 000 Euro auf, den nach Tunesien abgeschobenen Gefährder spätestens bis nächsten Dienstag nach Deutschland zurückzubringen. Die Richter halten die Abschiebung für grob rechtswidrig.

Bochum will keine Stellungnahme abgeben

Rechtswissenschaftler Gärditz nennt das Vorgehen eine „inszenierte Rechtsverweigerung“ seitens der Behörden. Es könne nicht sein, dass sich Behörden aussuchten, ob sie einer Gerichtsentscheidung befolgen möchten, so Gärditz im Fachmagazin „Legal Tribune Online“.

Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) argumentiert gegenüber der WAZ ähnlich: „Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates.“ Und auch Jens Gnisa, Vorsitzender des Richterbunds, betont: „Der Rechtsordnung wird eine tragende Säule entzogen, wenn Behörden Gerichtsentscheidungen nicht respektieren.“

Auf Nachfrage der WAZ zum angedrohten Zwangsgeld gab das NRW-Flüchtlingsministerium am Mittwoch lediglich eine karge Antwort: „Das Ministerium bereitet eine Beschwerde gegen die Vollstreckungsentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor, die von der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eingereicht wird.“ Auch die Stadt Bochum wollte sich inhaltlich nicht äußern. Man wolle als Prozessbeteiligter keine Stellung zum Verfahren nehmen, so ein Sprecher.