Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben ihren Streit bei der Vorratsdatenspeicherung beigelegt. Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) soll kein entsprechendes Gesetz vorgelegt werden, geht aus einer Einigung vom Freitag vor.

Die Bundesregierung will bei der Vorratsdatenspeicherung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abwarten. Darauf einigten sich Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU). In einem Papier der beiden Ministerien für die Kabinettsklausur kommende Woche in Meseburg heißt es, durch das Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH sei "eine besondere Situation eingetreten".

Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für eine Gesetzesregelung auf EU-Ebene machen. "Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten", erklärten die beiden Ministerien in dem Papier, das am Freitag mehreren Medien vorlag.

"Der Koalitionsvertrag gilt", beteuern beide Minister

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. "Der Koalitionsvertrag gilt", heißt es in der Einigung zwischen Maas und de Maizière. "Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird." Es sollten keine Zwangsgelder von Seiten der EU riskiert werden.

Maas hatte kürzlich angekündigt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen. Damals gab es deutliche Kritik am Vorgehen des Ministers von den konservativen Koalitionspartnern CDU und CSU.

Die EU-Richtlinie könnte kippen

Hintergrund ist das beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung. Es wird erwartet, dass die Luxemburger Richter die EU-Richtlinie in ihrer bisherigen Form kippen könnten, nachdem der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón eben dies empfohlen hatte. (dpa, afp)