Düsseldorf. Die Einführung des 49-Euro-Tickets stellt laut Gutachten die Zulässigkeit des Semestertickets infrage. Studierende rechnen mit steigenden Kosten.
Die Einführung des 49-Euro-Tickets stellt laut einem Rechtsgutachten für die Studierendenschaft der Technischen Universität Dortmund die Zulässigkeit des Semestertickets infrage. Die Studierendenvertretungen in NRW befürchten, dass im Falle einer erfolgreichen Klage gegen das Semesterticket die Preise für Mobilität für die Betroffenen deutlich teurer werden. Würden Preis und Gesamtkonditionen des Semestertickets hingegen angepasst und so in ein günstigeres Verhältnis zum 49-Euro-Ticket gebracht, könnte das Semesterticket rechtlich gestützt werden, argumentierte das Landes-ASten-Treffen NRW am Donnerstag in Düsseldorf.
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Die Studierenendenvertretung fordert ein bundesweit gültiges Semesterticket für 129 Euro. Eine entsprechende Petition habe bereits 30.000 Unterzeichner gefunden, teilten sie mit.
Bis zum Wintersemester soll ein dauerhaftes Modell für Studierende stehen
Die Verkehrsministerkonferenz hatte vor drei Wochen nach ihrer Sitzung in Aachen eine bundesweite Lösung zugesagt. „Zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai können Studierende mit einem Upgrade ihres Semestertickets die bundesweiten Leistungen des 49-Euro-Tickets nutzen“, bekräftigte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Übergangsweise müssen sie zunächst nur die Differenz zwischen ihrem Semesterticket und dem 49-Euro-Ticket zahlen, um den Nah- und Regionalverkehr bundesweit nutzen zu können. Zumeist sind das 12 bis 19 Euro pro Monat. Bis zum Wintersemester soll ein dauerhaftes bundesweites Modell für Studierende stehen.
Semesterticket sei „dann nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig“
„Ich kann die Sorgen der Studierenden zur Zukunft des Semestertickets gut nachvollziehen“, versicherte Krischer. Das neue Solidarmodell werde derzeit in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und alle Details, darunter auch der Preis, abgestimmt. „Wir wollen, dass alle Studentinnen und Studenten am Mehrwert des Deutschlandtickets partizipieren können“, unterstrich der Grüne.
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Die mit dem Rechtsgutachten beauftragte Münsteraner Anwaltskanzlei leitet aus Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, dass ein Semesterticket „dann nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig ist, wenn durch eine erhöhte Subventionierung der Fahrpreise des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls eine preiswerte Nutzung durch die Studierenden ermöglicht wird“. Damit stelle sich die Frage, ob das 49-Euro-Ticket den Studierenden eine so preiswerte Nutzung des öffentliche Nahverkehrs ermögliche wie das Semesterticket.
SPD-Opposition: Mobilität soll für junge Menschen im Studium fair gestaltet werden
Der juristische Bestand des Semestertickets sei nun gefährdet, da der Abstand zum 49-Euro-Ticket durch die Neuordnung des Tarifsystems nur noch gering sei, befürchtet die Studierendenvertretung. Laut Gutachten war das Semesterticket vor Einführung des 49-Euro-Tickets 84 Prozent günstiger als ein vergleichbares Angebot - künftig liege der Preisvorteil bei einem zugrunde gelegten Betrag von 220 Euro für das Semesterticket nur noch bei 25 Prozent.
Die SPD-Opposition unterstützt die Forderungen des Landes-ASten-Treffens. „Schließlich geht es darum, Mobilität für rund 750.000 junge Menschen im Studium fair zu gestalten und bezahlbar zu halten“, unterstrich der wissenschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Bastian Hartmann. Kostensteigerungen müssten auf jeden Fall verhindert werden. (dpa)