Washington. Wenn die Top-Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 im Prozess in Guantanamo über ihre Folter durch die CIA berichten, soll die Öffentlichkeit nicht zuhören dürfen. Der verantwortliche Militär-Richter James L. Pohl will so angeblich die nationale Sicherheit schützen. Bürgerrechtler sehen einen Verstoß gegen die US-Verfassung.

Im anstehenden Terror-Prozess gegen die wichtigsten Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington bleibt der Öffentlichkeit ein Teil der Wahrheit vorenthalten. Aus Gründen der nationalen Sicherheit soll im Hochsicherheitsgerichtssaal auf der US-Basis Guantanamo/Kuba von einem Zensor auf der Richterbank immer dann im Zuschauerraum der Ton abgestellt werden, wenn die fünf Angeklagten ihre Folter-Erlebnisse bei Verhören durch die CIA ansprechen sollten.

Die Entscheidung, die der verantwortliche Militär-Richter James L. Pohl mit Billigung des Verteidigungsministeriums getroffen hat, wird von der Bürgerrechts-Organisation ACLU sowie 14 namhaften Medien-Konzernen scharf kritisiert.

183 Folter-Vorfälle sind inoffiziell längst bekannt

Bereits bei den seit Monaten laufenden vorbereitenden Verhandlungen gegen den Regisseur von "9/11", Khalid Scheich Mohammed („KSM“) und vier weitere El Kaida-Top-Terroristen, bekamen Medienvertreter im mit Panzerglas abgetrennten Zuschauerraum das Gesprochene nur mit 40 Sekunden Verzögerung zu hören. Mit der Maßnahme, so Pohl vor Journalisten, soll verhindert werden, dass die Angeklagten die Bühne im Gerichtssaal für islamistische Propaganda-Zwecke missbrauchen. 

 Dass in dem zeitlich noch nicht angesetzten Hauptverfahren (erwarteter Beginn 2013) teilweise ganz Funkstille herrschen soll, hält die erfahrenste Guantanamo-Berichterstatterin, Carol Rosenberg, für übertrieben. Im „Miami Herald“ schreibt die seit zehn Jahren regelmäßig über das Terror-Lager auf Kuba berichtende Reporterin, dass der US-Auslandsgeheimdienst etwa im Falle des Hauptangeklagten „KSM“ intern bereits offiziell 183 Folteranwendungen („Waterboarding“ = simuliertes Ertränken) eingeräumt hat. Warum die Öffentlichkeit ausgesperrt werden soll, wenn die Angeklagten mit eigenen Worten darüber Auskunft geben, auf welche Weise ihnen Geständnisse abgezwungen wurden, sei nicht nachvollziehbar, so Rosenberg.

Bürgerrechtler sprechen von Verstoß gegen Verfassung

ACLU-Sprecherin Hina Shamsi bezeichnete die Entscheidung als Verstoß gegen die Verfassung. Richter Pohl wies die Bedenken ab. Er habe, heißt es in seiner vom Pentagon veröffentlichten Erklärung, gleichrangige Interessen zu wahren: die nationale Sicherheit und einen möglichst transparenten Prozess. Im Fall eines Falles den Ton abzustellen, sei das „am wenigsten offensive“ Mittel, diesem Anspruch gerecht zu werden, so Pohl.