Berlin.. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich in der Beschneidungsdebatte klar positioniert: Sie ist für ein Recht auf rituelle Beschneidung von Jungen. Die Regierung will nach dem Kölner Gerichtsurteil nun schnell Rechtssicherheit schaffen.
Die rituelle Beschneidung von Jungen soll in Deutschland auch künftig möglich sein. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte am Montag im CDU-Bundesvorstand: „Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können.“ Laut „Bild“ und Financial Times Deutschland“ fügte die Parteichefin hinzu: „Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation.“
Nach dem Willen der CDU soll sich der Bundestag bei seiner Sondersitzung am Donnerstag in einer fraktionsübergreifenden Resolution für das Recht auf Beschneidungen aussprechen. „Für die Union ist klar: Wir wollen jüdisches und muslimisches Leben in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Generalsekretär Hermann Gröhe. Die Beschneidungen müssten zugleich „sachgerecht“ ausgeführt werden. Ohne hier sofort eine gesetzliche Klarstellung schaffen zu können, wäre dafür ein parlamentarisches „Signal“ angebracht.
Auch die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz warnte vor Verunsicherung der jüdischen und islamischen Gemeinde in Deutschland. Eine Klärung der Rechtslage sei unbedingt nötig und werde von der SPD unterstützt. „Dazu gehört auch, über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen nachzudenken“, sagte Özoguz.
Regierung will schnell Rechtssicherheit
Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte an, die mit dem Kölner Gerichtsurteil geschaffene Rechtsunsicherheit solle rasch beendet werden. Das Landgericht Köln hatte im Juni die Beschneidung als strafbare Körperverletzung gewertet. Das Urteil löste weltweit bei Juden und Muslimen Proteststürme aus. Die Bundesregierung hatte angekündigt, Rechtsklarheit schaffen zu wollen. Konkrete Vorstellungen für ein Gesetz gibt es aber noch nicht.
Nach Angaben des Justizministeriums kommt sowohl das Familien- als auch das Patientenrecht in Frage, um eine Klarstellung zu erreichen. Die Kölner Richter hatten argumentiert, dass das Grundrecht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit in Abwägung mit der Religionsfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern überwiege.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) betonte, es gehe um „verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen von Jungen“, die auch dem Kindeswohl Rechnung tragen müssten. Sie werde aber keiner Regelung zustimmen, die die weibliche Genitalverstümmelung „nicht rechtssicher ausschließt“. (dapd)