Berlin.. Mehrere Innenminister der Länder haben die Pläne von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur Lockerung der Sicherungsverwahrung scharf kritisiert. „Wir brauchen kein Wohlfühlprogramm für Vergewaltiger“, schimpft Bayerns Minister Herrmann.
Die Kritik an den Vorschlägen zur Reform der Sicherungsverwahrung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reißt nicht ab. Der Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) warf der Ministerin in der „Bild“-Zeitung vor, sie setze „die Sicherheit von Frauen und Kindern aufs Spiel“. Die praktischen Erfahrungen vor allem mit Sexualstraftätern zeigten, „dass Therapie in einer ganzen Reihe von Fällen keinen Erfolg haben wird“, sagte der SPD-Politiker.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Zeitung: „Wir brauchen kein Wohlfühlprogramm für Vergewaltiger und Kinderschänder. Der Schutz der Bevölkerung hat absoluten Vorrang.“ Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) warnte davor, „grundsätzliche Regelungen einzuführen, die die Sicherheit besonders von Kindern gefährden könnten“. Der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, befürchtet „Gefangenenrevolten“: „Die schlimmsten Verbrecher kriegen im Knast die beste Behandlung. Das werden sich andere Häftlinge nicht gefallen lassen“, sagte Wendt der Zeitung.
Sieben Gebote für die Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt und dem Gesetzgeber für eine grundlegende Reform eine Zwei-Jahres-Frist gesetzt. Leutheusser-Schnarrenberger hatte den Ländern Anfang der Woche ihre Vorschläge für die Eckpunkte der nötigen Reformen zugesandt. Darin werden „sieben Gebote“ beschrieben, anhand derer der Vollzug der Sicherungsverwahrung neu gestaltet werden soll.
Unter anderem sollen die Betroffenen so untergebracht werden, dass es den „allgemeinen Lebensverhältnissen“ so weit wie möglich nahekommt. Zudem müssten Kandidaten für eine Sicherungsverwahrung schon während der vorangehenden Haft intensiv betreut werden. Es müssten „alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Gefährlichkeit des Verurteilten zu reduzieren“, heißt es in dem Papier. Unterbleibe dies, könne keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. (afp)