Limburg.. Das Bistum Limburg hat ein Problem: Obwohl Franz-Peter Tebartz-van Elst vor knapp drei Monaten auf sein Bischofsamt verzichtete, wohnt er noch immer in der Bischofsresidenz. Fieberhaft wird nach einem neuen Einsatzgebiet für den 54-Jährigen gesucht.
Es könnte spannend werden, demnächst im Limburger Diözesanmuseum. Dort lief gerade eine Ausstellungsreihe über die Bischöfe des Bistums an. „Was hinterließen sie, was veränderten sie, wohin führten sie das Bistum?“, heißt es in der Mitteilung des Museums über das Anliegen der Reihe. Ab Mitte August geht es um die Nummer 12 in der Reihe der Oberhirten: Franz-Peter Tebartz-van Elst. jener Oberhirte, der seinem Bistum vor allem eines hinterließ: jede Menge Ärger.
Der Mann, der mit seinem 31 Millionen Euro teuren, luxuriösen Bischofssitz die Gläubigen verprellte, der vor laufender TV-Kamera die Unwahrheit über einen Erster-Klasse-Flug sagte und mit seiner uneinsichtigen Art für Kopfschütteln selbst in Bischofskreisen sorgte, wohnt auch knapp drei Monate nach seinem vom Vatikan erzwungenen Amtsverzicht in eben jener Dienst-Residenz, deren Bau der Anfang vom Ende seiner Amtszeit war.
Miete zahlt er laut Medienberichten nicht, nur die Nebenkosten. Dabei könnte Tebartz-van Elst sich eigentlich eine Mietzahlung problemlos leisten. Laut Bistumsleiter Manfred Grothe, der vom Papst eingesetzt worden war, um in Limburg aufzuräumen, hat sich das Bistum mit dem emeritierten Bischof einvernehmlich auf dessen Ruhestandsgehalt geeinigt. Es beträgt demnach rund 70 Prozent des letzten Gehalts, das nach der Besoldungsgruppe B8 für Beamte gezahlt worden sei. Somit blieben Tebartz-van Elst aktuell rund 6700 Euro. „Wir können und wir werden ihn aber nicht vor die Tür setzen“, so Grothe.
Schadenersatz droht
Der Kirchenrechtler Thomas Schüller, Direktor des Instituts für Kanonisches Recht der Universität Münster, rechnet fest damit, dass Tebartz-van Elst einen Teil seines Ruhestandsgehalts für Wiedergutmachung verwenden muss. Schüller, der zuvor 16 Jahre lang im Bistum Limburg arbeitete und vier Jahre lang persönlicher Referent des ehemaligen Bischofs Kamphaus war, vermutet, dass eine entsprechende Klage in Vorbereitung sei und die römischen Gerichte diese Klage auch erwarten. Schüller: „Ein Bischof kann um Schadenersatz nur beim höchsten römischen Gericht, der Sacra Rota, angeklagt werden.“
Offen ist derzeit noch, ob die Staatsanwaltschaft Limburg ein Ermittlungsverfahren gegen Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der Untreue einleiten wird. „Wir prüfen das derzeit noch“, sagte ein Sprecher.
„Jeder Tag macht es schwerer“
Viele Katholiken rund um den Limburger Dom, die sich nach den monatelangen Querelen, die das Bistum international in die Schlagzeilen brachten, nach einem Neuanfang sehnen, fragen sich inzwischen, wann Tebartz-van Elst seinen Dienstsitz räumt. Dafür muss aber wohl erst eine adäquate neue Verwendung gefunden werden; immerhin behält der heute 54-Jährige auch nach seinem Amtsverzicht den Titel eines Bischofs. „Jeder Tag länger in Limburg macht es schwerer – für den emeritierten Bischof und für das Bistum“, sagte Pfarrer Wolfgang Rösch, Ständiger Vertreter von Bistumsleiter Grothe, kürzlich der Frankfurter Neuen Presse. Auch bei der Deutschen Bischofskonferenz tappt man derzeit offenbar völlig im Dunkeln, was die Zukunft Tebartz-van Elsts angeht.
Für Rösch steht fest: „Die neue Aufgabe wird wohl nicht im deutschsprachigen Raum sein.“ Die Bischofskongregation suche für Tebartz-van Elst intensiv eine neue Aufgabe – im Ausland. „Die Weltkirche steht ihm offen“, so Rösch weiter.