Essen. Die Schweizer Ermittlungen wegen des Kaufs der Steuersünder-CD durch NRW führen weiter als bisher bekannt. Die Berner Bundesanwaltschaft beschuldigt nun auch einen niederrheinischen Notar der Geldwäsche und Urkundenfälschung. Es gibt Hinweise, dass deutsche Spitzensportler zu den Steuersündern gehören.
Die Schweizer Ermittlungen wegen des Kaufs der Steuersünder-CD durch NRW führen weiter als bisher bekannt. Die Berner Bundesanwaltschaft hat nicht nur Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen Wirtschaftsspionage erlassen. Sie beschuldigt auch einen niederrheinischen Notar der Geldwäsche und Urkundenfälschung.
In dem der WAZ-Mediengruppe vorliegenden Rechtshilfeersuchen der Berner Justizbehörden an den NRW-Generalstaatsanwalt gibt es überdies Hinweise, dass bekannte Sportler zu den deutschen Steuersündern gehört haben könnten, die bei der Großbank Credit Suisse Milliarden Schwarzgeld geparkt haben: Der Datenhändler U. habe auf Drängen der Wuppertaler Steuerfahnder Kontoeröffnungsdaten „der Typen der Paninibilder“ abgerufen. Der Abruf stammt vom 21. Juli 2008. Damals war die Fußball-EM in Österreich und der Schweiz gerade zu Ende. Fotos bekannter Kicker waren als Paninibilder im Handel.
Schweiz will Verfahren gegen Notar
Die Schweizer Ermittler legen dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf nahe, ein Strafverfahren gegen den Notar Armin L. einzuleiten. L. war Mittelsmann beim Ankauf der gestohlenen Steuersünder-Datei und steuerte die Überweisung von 2,5 Millionen Euro aus der Landeskasse an den Datenhändler, der sich später umbrachte. Um diesem die Anlage eines Teils des Kaufpreises bei einer österreichischen Bank zu ermöglichen, habe L. „bewusst einen falschen Zahlungsgrund“ genannt und eine Erbschaft vorgetäuscht.
Der Rechtsverstoß sei nicht in der Schweiz passiert und ein deutscher Strafrechtsvorgang. Deshalb gibt es, anders als im Fall der Steuerfahnder, keinen Schweizer Haftbefehl gegen ihn. Das Rechtshilfeersuchen listet auf 32 Seiten Belege für den Schweizer Spionagevorwurf an zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Steuerfahnder auf.
Die drei sollen „gezielt und geplant Ausforschung aus dem Ausland in einem fremden Staat betrieben“ und die Lieferung interner Bankpapiere und der Daten der Kontoeröffnung angefordert haben.