Berlin. Steuerentlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende: Der Bundestag beschloss ein entsprechendes Entlastungs- und Familienpaket.

Arbeitnehmer und Familien können sich auf leichte Steuerentlastungen einstellen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung der Opposition ein entsprechendes Entlastungs- und Familienpaket, das den Staat mehr als fünf Milliarden Euro kostet.

Es sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds sowie des Kinderzuschlags vor. Zudem werden schleichende Steuererhöhungen im Zuge der sogenannten kalten Progression eingedämmt. Stärker entlastet werden sollen auch Alleinerziehende.

Kinderfreibetrag: Anhebung für 2014 ausgeklammert

Für den Einzelnen ergibt sich unterm Strich im Monat ein einstelliges oder ein niedriges zweistelliges Einnahmeplus. Zustimmen muss aber noch der Bundesrat. Zuletzt hatten einige Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle durch den Bund gefordert.

Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrags hat die Koalition ausgeklammert. Die Bundesregierung macht sich damit aus Sicht von Steuer- und Rechtsexperten rechtlich angreifbar.

Das Paket im Einzelnen:

  • Grundfreibetrag: Der steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben.
  • Kinderfreibetrag/Kindergeld: Der Freibetrag wird 2015 um 144 Euro auf 4512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4608 Euro im Jahr. Das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 nochmals um weitere 2 Euro je Kind und Monat angehoben. 
  • Kinderzuschlag: Mit dem Zuschlag für Geringverdiener soll verhindert werden, dass sie zusätzlich zum Einkommen noch Harz-IV-Leistungen beziehen müssen. Er steigt um 20 auf 160 Euro.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Das ist eine steuerliche Erleichterung, um die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung ein wenig abzufedern. Er steigt erstmals seit 2004 rückwirkend ab Januar 2015 um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.
  • "Kalte Progression": Durch leichte Änderungen beim Tarif der Einkommensteuer soll ab 1. Januar 2016 die "Kalte Progression" im Steuersystem eingedämmt werden. (dpa)