Berlin.


Die Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt. Aber Christian Wulff lässt es darauf ankommen: auf ein Gerichtsverfahren. Der Alt-Präsident sei „entschlossen, zu kämpfen“, wie seine Anwälte Bernd Müssig und Michael Nagel gestern erklärten. Wulff war nicht bereit, eine Geldauflage von 20 000 Euro zu zahlen. Das aber war die Bedingung der Staatsanwälte, um das Verfahren gegen ihn einzustellen.

Erst am Montag hatten seine Anwälte mit der Staatsanwaltschaft Hannover verhandelt, wohl ergebnislos. Denn Vorwürfe und Geldauflage wurden nicht reduziert. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Bestechlichkeit erheben. Danach wäre das Gericht an der Reihe. Es muss nicht jede Anklage zulassen.

Es geht im Kern nur noch um Hotelkosten in Höhe von rund 800 Euro bei einer München-Reise. Beglichen wurde sie vom Filmproduzenten David Groenewold. Eine arglose Freundschaftsleistung aus Anlass des Oktoberfestes? So stellen es beide dar. Wulff hat aber in einem Brief um Sponsoren für den Freund geworben. Eine Hand wäscht die andere? Im Raum steht der Vorwurf der Bestechlichkeit.

Seit dem 16. Februar 2012 ermitteln die Staatsanwälte, einen Tag später trat der Bundespräsident zurück. 14 harte Monate liegen hinter ihm. Das Amt ist er los, seine Ehe zerbrach. Medial sei ihr Mandant „gleichsam schutzlos“ gewesen, für ihn ein Spießrutenlauf. Man habe feststellen müssen, dass „Schutzmechanismen“ nicht griffen, sagen seine Anwälte. Immer wieder wurden zum Beispiel Interna aus den Ermittlungen publik.

Nun wieder Platz zu nehmen auf dem Stuhl des Angeklagten, könnte zum bösen Déjà-vu-Erlebnis werden. Mit 20 000 Euro hätten sich Groenewold wie Wulff das ersparen können. Aber Wulff hat sich anders entschieden. Er will die weiße Weste: Freispruch oder gar keine Anklage. Alles andere hätte wohl wie ein Freispruch zweiter Klasse gewirkt. „Wir kämpfen für die Würde und die Rechte des Bundespräsidenten“, betonten seine Anwälte.

So sehr der Alt-Präsident unter Vorverurteilungen litt, so sehr hat sich die Stimmung gedreht. Zuletzt wurde immer häufiger auch in den Medien seine Rehabilitierung gefordert. Er vertraue auf die Unabhängigkeit, die Souveränität und das Augenmaß des Gerichts und darauf, dass er zum Schluss „vollständig rehabilitiert“ werde, heißt es nun.