Luxemburg. Die Bundesrepublik Deutschland muss die Riesterförderung nachbessern. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Bisherige Regelungen schränken die freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnsitzes unzulässig ein.
Gute Nachrichten für Riester-Sparer: Die staatlich geförderte Altersvorsorge muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig großzügiger gehandhabt werden. Der Gerichtshof in Luxemburg kippte unter anderem die Verpflichtung, nach einem Umzug ins Ausland die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zurückzuzahlen. Deutsche, die ihren Lebensabend in Spanien oder einem anderen EU-Staat verbringen wollen, dürfen demnach nicht länger zur Rückzahlung der Zulagen gezwungen werden.
Riester-Rente bleibt unangetastet
Auch Menschen, die in Deutschland arbeiten und rentenversichert sind, aber in einem anderen EU-Staat leben, haben nach dem EuGH-Urteil Anspruch auf Riester-Zulagen. Zudem dürfe die Möglichkeit, das angesparte Kapital bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zum Erwerb von Wohneigentum einzusetzen, nicht auf Immobilien in Deutschland beschränkt werden.
Das Bundesfinanzministerium wertete das Urteil als "gute Nachricht für die mittlerweile über 12,5 Millionen Personen, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben." Denn die Riester-Rente bleibe grundsätzlich unangetastet. "Der Gerichtshof fordert lediglich in bestimmten Fällen mit Auslandsberührung eine Ausdehnung der Riester-Förderung", erklärte das Ministerium. Zu den Kosten dieser Ausweitung könnten noch keine Angaben gemacht werden.
Kosten von 500 Millionen Euro
Das Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg schätzt die Kosten auf mindestens eine halbe Milliarde Euro. In den kommenden Jahren dürfte dieser Betrag wegen der steigenden Anzahl von Riester-Verträgen und Auslandsrentnern noch deutlich steigen, schreibt CEP-Referent Thiemo Jeck in einer im August veröffentlichten Studie. (ap)