Münster. 91 Kommunen haben mit ihrer Klage gegen das Land NRW offenbar Erfolg. Die Städte und Gemeinden wehren sich gegen ihre Beteiligung an den finanziellen Lasten der Deutschen Einheit. Damit muss das Land NRW bei der unter Schwarz-Gelb eingeführten Abrechnungsmethode nachbessern. Es geht um zwei Milliarden Euro.
Das Land NRW steht im Streit mit 91 Städten und Gemeinden um die Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit vor einer Niederlage. Der Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster Bertrams ließ in der heutigen mündlichen Verhandlung durchblicken, dass er eher der Argumentation der Kommunen folgen werde. Eine Entscheidung wird am 8. Mai verkündet
Streit um zwei Milliarden Euro
Es geht aus Sicht der Städte um zwei Milliarden Euro, die ihnen bis zum Ende des Solidarpakts 2019 zu Gunsten des Landeshaushalts entzogen werden. Sie wehren sich gegen eine neue Abrechnungsmethode des Einheitslastenabrechnungsgesetzes, die 2007 von der schwarz-gelben Regierung unter Jürgen Rüttgers eingeführt worden war.
Die Verteidiger der Städte rechnen damit, dass das Land das Gesetz nachbessern muss, da es in bei der Begründung für die Beteiligung der Kommunen drei der vier Stufen des Ausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften zwischen Ost und West außer acht lasse. Das sieht auch der NRW-Verfassungsgerichtshof so.