Münster. Müssen Selbstständige einen Teil der Corona-Soforthilfen zurückzahlen? Darüber verhandelt das Oberverwaltungsgericht bald in Münster.
Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 17. März mehrere Musterverfahren. Das teilte das Gericht am Montag in Münster mit. Kläger sind Selbstständige wie ein Steuerberater, eine Inhaberin eines Kosmetikstudios und ein Betreiber eines Schnellrestaurants.
Sie hatten vom Land in der ersten Corona-Welle Anträge auf die Corona-Hilfen gestellt und unmittelbar 9000 Euro als Pauschale erhalten. Später reduzierte die Bezirksregierung Düsseldorf aber die Höhe der ihnen zustehenden Soforthilfe auf jeweils etwa 2000 Euro und forderte die restlichen 7000 Euro zurück. Das Land hatte nach drei Monaten Schlussbescheide verschickt, nachdem die Selbstständigen ihre Ein- und Ausgaben angeben mussten.
Gericht in der Vorinstanz hatte Klägern zu Corona-Soforthilfen Recht gegeben
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte diese Bescheide allerdings aufgehoben und den Klägern in der Vorinstanz im August 2022 Recht gegeben. Aus Sicht der Justiz waren die Antragsformulare und Genehmigungsbescheide missverständlich. Nach Überzeugung des Gerichts hätten die Antragsteller zu Recht davon ausgehen können, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht - wie erst Wochen später vom Land klargestellt - die durch die Pandemie eingetretenen Verluste.
Das OVG muss jetzt in der Berufungsverhandlung klären, ob die Rückforderungen rechtens waren. Offen ist, ob die ausgezahlten Soforthilfe nur einen vorläufigen Charakter hatten. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hatte dies Anfang Oktober 2022 mit Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit begründet.
2500 Klagen an mehreren Verwaltungsgerichten gegen Land NRW eingegangen
Das Land NRW war nach der Niederlage am OVG in Berufung gegangen. Bei sieben NRW-Verwaltungsgerichten, die jetzt auf eine Entscheidung aus Münster warten, sind rund 2500 Klagen gegen die Schlussbescheide eingegangen. Am OVG sind noch acht weitere Verfahren anhängig, bei denen es um Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Köln und Gelsenkirchen geht.
Zu Beginn der Corona-Pandemie war für Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Unterstützung des Bundes das milliardenschwere Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ aufgelegt worden. Von März bis Mai 2020 wurden 430.000 Anträge bewilligt und Finanzmittel im Umfang von 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Ausgezahlt wurde zunächst eine Pauschale - um Zeit zu gewinnen, sollte die Liquiditätsprüfung erst nachgelagert erfolgen.
(dpa)