Berlin..

Die SPD plant eine Gesetzesinitiative, um Angestellte vor einer Kündigung wegen Bagatelldiebstählen zu schützen. Die schwarz-gelbe Regierung lehnt diesen Vorschlag ab. Der Grund: Man müsse nichts verbieten, das gar nicht erlaubt ist.

Die von der SPD geplante Gesetzesinitiative zum Schutz von Angestellten vor Kündigungen nach Bagatelldiebstählen stößt in der schwarz-gelben Regierungskoalition in Berlin auf Ablehnung. „Die SPD will etwas verbieten, das gar nicht erlaubt ist“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, der Tageszeitung „Die Welt“. Missbräuchliche Kündigungen seien auch heute schon verboten. Betroffene könnten sich dagegen erfolgreich vor Gericht wehren.





Nicht mehr Rechtssicherheit

Die SPD will im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, mit dem sie den Schutz von Arbeitnehmern vor „Bagatellkündigungen“ verbessern will. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen, bevor sie einem Mitarbeiter kündigen dürfen. In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle von Kündigungen nach Diebstählen, etwa von einzelnen Pfandbons, Maultaschen oder Brötchen, für Diskussionen gesorgt.


Vogel bezeichnete den SPD-Vorstoß als „reine Schaufensterpolitik“. Auch der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, lehnte das SPD-Vorhaben ab. Eine obligatorische Abmahnung vor einer möglichen Kündigung führe nicht zu mehr Rechtssicherheit, sagte er der „Welt“. Zudem sei der Anlass für eine Kündigung in vielen Fällen nicht der Kleindiebstahl selbst, sondern „das, was sich schon länger in einem Arbeitsverhältnis aufgestaut hat“. (afp)