Berlin. Hartz-IV-Empfänger sollen ab dem kommenden Jahr neun Euro mehr bekommen: Das Bundesarbeitsministerium plant, den Regelsatz für Alleinstehende von 382 auf 391 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung liegt über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5 Prozent.

Die rund 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld. Der Regelsatz für
Alleinstehende soll Anfang kommenden Jahres von 382 auf 391 Euro steigen. Das
sieht die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums für die Kabinettssitzung an
diesem Mittwoch vor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie
künftig jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Die Erhöhung entspricht
rund 2,3 Prozent und liegt damit über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5
Prozent. Der Bundesrat muss den höheren Regelsätzen noch zustimmen.

Satz für Kinder soll um fünf Euro steigen

Nach der Kabinettsvorlage steigt der Hartz-IV-Satz für Kinder von 0
bis sechs Jahren auf 229 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6
auf 261 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um 7 auf 296
Euro.

In die Anhebung der Regelsätze geht die Preisentwicklung mit 70
Prozent und die Entwicklung der Nettolöhne mit 30 Prozent ein. Die Neuberechnung
liegt immer im September vor, sie hat also nichts mit der bevorstehenden
Bundestagswahl zu tun. Der Vorlage zufolge schlägt die Erhöhung beim Bund mit
rund 360 Millionen Euro zu Buche, bei den Kommunen mit etwa zehn Millionen
Euro.

Hartz-IV-Regelsätze zuletzt Anfang 2012 gestiegen

Anfang 2012 waren die Regelsätze für die Empfänger von
Hartz-IV-Leistungen um 2,1 Prozent gestiegen. Damals wurden auch erstmals die
Leistungen für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen nach oben angepasst. 2005,
im Startjahr von Hartz IV, lag der Regelsatz für Singles bei 345 Euro.

Bis 2010 wurden die Hartz-Sätze immer im Gleichschritt mit den Renten
angepasst. Mit der Hartz-IV-Reform von 2011 wurde aber die Berechnung abgeändert
und der Anpassungstermin von der Rente abgekoppelt. Die Renten werden weiterhin
zur Jahresmitte angehoben, die Hartz-Sätze nun zu Beginn eines Jahres.

Kritik von Wohlfahrtsverbänden

Die Erhöhung für 2014 von rund 2,3 Prozent für Millionen von
Hartz-IV-Empfängern liegt deutlich über dem Anpassungssatz für die Westrentner:
Diese hatten sich zum 1. Juli mit einer Erhöhung von 0,25 Prozent zufrieden
geben müssen. Im Osten lag der Aufschlag allerdings bei 3,29 Prozent.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Wohlfahrtsverbands, kritisierte, auch nach der Anpassung auf 391 Euro bleibe der
Regelsatz ein kümmerlicher Armutssatz. "Nach unseren Berechnungen müsste bei
einer seriösen und verfassungskonformen Anwendung des sogenannten
Statistikmodells zur Ermittlung der Regelsätze der Satz um 14 Prozent auf 437
Euro plus einmaliger Leistungen angehoben werden." (dpa)