Düsseldorf.. Die Grünen in NRW fordern strengste Bedingungen bei der Einführung von Schulterkameras für Polizisten. Das bringt ihren Koalitionspartner SPD in Bedrängnis.
Im seit Monaten tobenden Streit um den möglichen Einsatz von Schulterkameras („Bodycams“) für Polizisten zur besseren Eigensicherung haben die NRW-Grünen neue Hürden aufgebaut. Im Leitantrag „Grün.Sicher.Frei“ zum Landesparteitag am kommenden Wochenende in Neuss werden erstmals strengste Bedingungen für die Einführung von Bodycams gefordert.
So müssten die kleinen Videokameras „nachweislich einen Sicherheitsgewinn“ für die Beamten bringen und dürften nur an Kriminalitätsschwerpunkten getragen werden. Zudem müssten die Daten im Einsatz „verschlüsselt aufgezeichnet“ und „nur durch unabhängige Dritte“ ausgewertet werden. Wer die Hoheit über die Videoaufnahmen haben soll, ließen die Grünen zunächst offen. Betroffene Bürger sollen überdies nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei „im Bedarfsfall Zugang zu den Aufzeichnungen erhalten“.
Innenminister in Erklärungsnot
Ob unter den Bedingungen die Einführung von Bodycams bei der NRW-Polizei überhaupt praktikabel ist, erscheint fraglich. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) bringen die Vorgaben des Koalitionspartners in eine missliche Lage. Jäger hatte sich zwar noch im vergangenen Jahr gegen Bodycams ausgesprochen. Nach den Kölner Silvesterexzessen ist die rot-grüne Innenpolitik jedoch unter Druck. Zudem testen Hessen und Rheinland-Pfalz bereits die Kameras, auch die Bundespolizei lässt ihre Beamten an den Bahnhöfen von Köln und Düsseldorf mit Schulterkamera patrouillieren.
Jäger wirbt deshalb koalitionsintern für einen Bodycam-Feldversuch in NRW. Der Duisburger SPD-Politiker will „keinen wahllosen Kameraeinsatz“, aber eine bessere Eigensicherung der Streifenbeamten in Brennpunkt- und bei Wochenendeinsätzen. Damit kommt er einer Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) entgegen.
Polizeigewerkschaft winkt ab
Selbst für einen testweisen Bodycam-Einsatz müsste das NRW-Polizeigesetz geändert werden. Jäger schwebt offenbar vor, bis Jahresende die Reform mit einer hoch umstrittenen anderen Gesetzesänderung zu koppeln, von der sich die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen nicht abbringen lassen: der Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Einsatz-Hundertschaften. Anhand eines Buchstaben- und Nummerncodes sollen Bürger übergriffige Beamte identifizieren können.
Dies wird von den Polizei-Gewerkschaften als „Generalverdacht“ strikt abgelehnt. Mit einem Kennzeichnungs-Erlass war Jäger in der vom Hauptpersonalrat der Polizei angerufenen Einigungsstelle des Innenministeriums im November 2015 gescheitert. Dieses Votum nun auf dem Gesetzeswege zu umgehen, hält er dem Vernehmen nach selbst für problematisch. Zumal seit der Kölner Silvesternacht die Polizei gar nicht im Verdacht steht, zu beherzt zuzupacken. Umso wichtiger wäre dem Innenminister ein politisches Kompensationsgeschäft mit den von Polizei geforderten Bodycams.