Essen. E-Scooter könnten bald legal durch deutsche Städte fahren. Wir zeigen im Video, wie sie funktionieren – und beantworten die wichtigsten Fragen.

E-Scooter sollen bald legal auf deutschen Straßen unterwegs sein. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung zur Zulassung der Elektroroller beschlossen. Endgültig zugelassen sind die E-Scooter aber noch nicht. Vorher muss noch der Bundesrat zustimmen – Termin: wahrscheinlich im Mai. Informationen zur aktuellen Rechtslage gibt es im Video.

Um diese Fahrzeuge geht es:

Weil sie einen elektrischen Antriebsmotor haben, gelten die kleinen Flitzer als Kfz. Das erfordert eine Reihe von Vorschriften. In der Verordnung geht es konkret um "Elektrokleinstfahrzeuge". Sie dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Das bedeutet im Umkehrschluss: Noch schnellere E-Tretroller sind laut Ministerium weiter nicht im Straßenverkehr zugelassen.

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Gefährte mit "bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit" bis 20 km/h, die zugelassen werden sollen, müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Die Roller, die oft einige hundert Euro oder mehr kosten, dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.

Wer darf E-Tretroller fahren?

E-Roller, die nur weniger als 12 km/h fahren können, sollen bereits für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein - schnellere Gefährte dann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen. Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Es soll möglich sein, die oft zusammenklappbaren Geräte in Bussen und Bahnen mitzunehmen.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

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Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge, deren Akku nach Branchenangaben an Steckdosen geladen werden können, nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach maximal möglichem Tempo: Bei weniger als 12 km/h dürfen die Gefährte innerorts nur auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren. Sind die nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt - allerdings nicht außerhalb geschlossener Orte. Sind E-Roller schneller als 12 km/h, gehören sie auf Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen sie, darf es innerorts und außerorts auch die Fahrbahn sein.

Welche Sicherheitsanforderungen gelten für E-Scooter?

Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschrieben werden seitliche Reflektoren und mindestens eine «helltönende Glocke». Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden. Die Standflächen müssen rutschfest sein. Tabu sind Anhänger. Auf Gehwegen haben Fußgänger klar Vorrang und dürfen «weder behindert noch gefährdet» werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritt-Tempo zulässig.

Warum E-Scooter umstritten sind:

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Auf Kritik stößt vor allem, dass langsamere E-Roller auf Gehwege dürfen. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor Sicherheitsrisiken. "Wir befürchten eine weitere Zuspitzung der bereits seit längerem hitzigen Lage im innerstädtischen Straßenverkehr", sagte GdP-Chef Oliver Malchow. "Mit E-Tretrollern wird nach unserer Auffassung eine neue Konfliktzone geschaffen." Die Polizei sehe sich außer Stande, nun auch noch den rollenden E-Verkehr auf den Bürgersteigen zu moderieren und zu kontrollieren.

Auch Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr Deutschland befürchtet eine steigende Unfallgefahr auf Gehwegen. Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, mahnte: "Wir dürfen einen aggressiven Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten nicht zulassen."

Karl-Heinz Webels, Vorsitzender der Verkehrswacht in Essen, hat bereits einen Brandbrief an den Oberbürgermeister geschrieben: "Da dürfen dann Kinder ab zwölf Jahren, also schuldunfähige Verkehrsteilnehmer, auf Gehwegen mit einem Kraftfahrzeug fahren", wettert er. "Denn auch ein mit einem Elektromotor betriebener Tretroller ist ein Kraftfahrzeug."

Was Scheuer noch plant:

Die Bundesregierung bereitet auch Regelungen für E-Gefährte ohne Lenkstange vor – das sind Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor. Hier plant Minister Scheuer eine Ausnahmeverordnung. An den Details dazu wird derzeit noch gearbeitet. (dpa/red)