Berlin. Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte künftig transparenter machen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, dass es bei der Veröffentlichung künftig zehn statt wie bisher drei Einkommensstufen geben soll. Auslöser war die Debatte um die Vortragshonorare von Peer Steinbrück.
Bundestagsabgeordnete müssen ab der nächsten Wahlperiode ihre Nebeneinkünfte viel detaillierter als bisher offenlegen. Ein zehnstufiges System wird nach einem Beschluss des Parlaments vom Donnerstagabend die derzeit noch gültige dreistufige Skala ablösen.
Der Bundestag reagiert damit auf ständige Forderungen nach mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften der Parlamentarier, unter anderem aus Beratertätigkeiten. Auch die heftige Debatte um die Vortragshonorare des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück in Höhe von mehr als einer Million Euro hatte die Debatte befeuert.
Neue Regelung sieht zehn Einkommensstufen vor
Die Neuregelung wurde mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen. Die Forderung aus der Opposition nach Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent fand keine Mehrheit.
Die neue Regelung sieht zehn Einkommensstufen vor. Dabei erfasst Stufe 1 Einkünfte in der Größenordnung ab 1000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3500 Euro bis 250 000 Euro. Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250 000 Euro. Bisher gibt es nur drei Stufen von 1000 Euro bis über 7000 Euro. Die Angaben werden im Amtlichen Handbuch des Bundestages sowie auf den Internetseiten des Parlaments veröffentlicht. (dpa/dapd)