Düsseldorf.. Im öffentlichen Nahverkehr sollen künftig keine unterschiedlichen Tarifverträge für Busfahrer mehr gelten. Dies hat NRW-Arbeitsminister Schneider entschieden. Damit müssen Busfahrer privater Unternehmen künftig nach dem besser dotierten Tarifvertrag der kommunalen Verkehrsunternehmen bezahlt werden.
Im Streit um die Bezahlung von Busfahrer in öffentlichen Nahverkehr hat NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) am Dienstag nach langem Hin und Her ein Machtwort gesprochen. Das Ergebnis: Busfahrer bei privaten Omnibusunternehmen sollen ab Februar 2013 wie ihre Kollegen bei den kommunalen Verkehrsunternehmen in NRW entlohnt werden, wenn die Unternehmen im öffentlichen Auftrag im NRW-Nahverkehr eingesetzt sind.
Schneiders Entscheidung war von den privaten Busunternehmen und den kommunalen Verkehrsunternehmen befürchtet worden, die insgesamt mit 40 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr rechnen. Auch die Kommunen, als Träger der Verkehrsunternehmen, sparten im Vorfeld nicht mit Kritik und setzten die rot-grüne Landesregierung unter Druck. Durch die Mehrkosten würde als Konsequenz das Nahverkehrsangebot ausgedünnt werden oder es müssten womöglich mehrere Tausend Busfahrerstellen gestrichen werden, hieß es beim Verband deutscher Verkehrsunternehmen. Der Verband der nordrhein-westfälischen Omnibusunternehmen hat zudem mit Klagen gedroht.
Tarifvertrag der privaten Busunternehmen ist nicht "repräsentativ"
Gut ein halbes Jahr hat die rot-grüne Landesregierung mit der Entscheidung gerungen, die das zum 1. Mai in Kraft getretene Tariftreue- und Vergabegesetz nun erstmals in die Praxis umsetzt. Dazu galt es im Arbeitsministerium einen der beiden konkurrierenden Tarifverträge für Busfahrer in NRW als "repräsentativ" zu erklären. Für den Arbeitsminister sei letztlich "nach Abwägung aller Fakten klar" gewesen, "dass nur der Spartentarifvertrag Nahverkehr die Voraussetzungen erfüllt, um als repräsentativ erklärt zu werden“, sagte Schneider.
Hauptgrund sei die Tatsache gewesen, "dass für 57,6 Prozent der Beschäftigen dieser Tarifvertrag aufgrund der Mitgliedschaft in der den Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaft gilt". Im Falle des Tarifvertrages für das private Omnibusgewerbe - abgeschlossen mit der "Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen", die zum umstrittenen Christlichen Gewerkschaftsbund gehört - seien dagegen nur 4,9 Prozent der Beschäftigten Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft. Ein weiteres Merkmal sei zudem gewesen, "dass die Repräsentativität dieses Tarifvertrages auch deshalb nicht gegeben (ist), weil er nur im Teilbereich der sogenannten Anmiet- bzw. Auftragsverkehre Anwendung findet".
Mehr Lohn, mehr Urlaub, bessere Zuschläge
Vom Beschluss des früheren DGB-Chefs in NRW profitieren bis zu 8000 Busfahrerinnen und -fahrer in NRW: Ihr Lohn soll an den der etwa 11.000 Kolleginnen und Kollegen am Bus-Lenkrad bei den kommunalen Verkehrsunternehmen angeglichen werden. Darüberhinaus wirkt sich die Entscheidung des NRW-Arbeitsministers auch auf die bisher unterschiedlichen Regelungen für Zuschläge, Urlaubsanspruch und Sonderleistungen aus. Eine betriebliche Altersvorsorge müssten die privaten Unternehmen ihren Beschäftigten demnach im Fahrdienst ebenfalls künftig erstmals bieten.
Die Verordnung soll allerdings nicht sofort in Kraft treten, sondern erst ab 1. Februar 2013: "Dadurch haben die Sozialpartner genügend Zeit, darauf entsprechend zu reagieren", erklärte der Minister. Der NRW-Verband der Omnibusunternehmen (NWO) hat bereits angekündigt, wie er zu reagieren gedenkt: "Wir haben uns bereits auf Klagen vorbereitet“, erklärte NWO-Justitiar Christian Gladasch auf Anfrage. Aus Sicht des Verbandes ist Schneiders Entscheidung verfassungsgwidrig, „weil der Staat damit Einfluss auf die im Grundgesetz geschützte Tarifautonomie ausübt“.
Die FDP im NRW-Landtag will versuchen, die Entscheidung über das Parlament noch zu stoppen. Per Eilantrag wollen die Liberalen erreichen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, auch den mit den privaten Bus-Unternehmen abgeschlossenen Tarifvertrag als "repräsentativ" zu erklären.