Düsseldorf.. NRW lehnt die Beschlagnahme leerstehender Gebäude für Flüchtlinge ab. “Klassenkampf hilft nicht weiter“, sagte NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD).
Die Stellungnahme von NRW-Bauminister Groschek ist eindeutig: „Ich halte nichts von Enteignungen leerstehender Immobilien zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen, weil das weder zweckdienlich, noch politisch vernünftig und zudem rechtlich höchst fragwürdig ist.“ Stattdessen setzt NRW auf eine Gemeinschaftsanstrengung aller Verantwortlichen, um die historische Herausforderung zu meistern.
Als erstes Bundesland hat Hamburg die Beschlagnahme von Privatgebäuden als Asylunterkunft gesetzlich ermöglicht. Am Dienstag einigte sich auch der rot-grüne Bremer Senat auf eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes. „Wir können es uns nicht erlauben, Immobilien dauerhaft leer stehen zu lassen, während wir gleichzeitig 2000 Menschen in Notunterkünften wie Zelten und Turnhallen unterbringen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne).
NRW-Bauminister Groschek plant eine „zentrale Leerstandsbörse“
NRW-Bauminister Groschek plant dagegen eine „zentrale Leerstandsbörse“. Zudem haben Kommunen aus Sicht des NRW-Bauministers über die Zweckentfremdungsverordnung gute Möglichkeiten, Eigentümer anzuweisen, leerstehenden Wohnraum wieder zu vermieten. Erste Kommunen in NRW verfügten bereits über entsprechende Satzungen. Groschek warnte davor, die Akzeptanz in der Bevölkerung durch Verwaltungsgerichtsverfahren über Enteignungen aufs Spiel zu setzen. „Damit wird die Unterbringung der Flüchtlinge nicht leichter.“
Auch der Präsident des Eigentümerverbandes Haus und Grund NRW, Klaus Dieter Stallmann, hält Beschlagnahmen von Privateigentum für nicht rechtens. „Das ist wie eine Enteignung“, sagte Stallmann dieser Zeitung. Bevor man solche Zwangsmaßnahmen für Flüchtlinge ergreife, sollte besser auf die Kooperation mit Vermietern gesetzt werden.
Hamburg hatte das Gesetz zur „Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude und Teilen davon zur Flüchtlingsunterbringung“ im Schnellverfahren verabschiedet und zunächst bis März 2017 befristet. Danach müssen die Immobilien ungenutzt sein und die Erstaufnahmeeinrichtungen für die hohe Flüchtlingszahl nicht ausreichen. Eigentümer erhalten allerdings für die Nutzung eine ortsübliche Miete.
Das Bundesland Bremen will leerstehende Gebäude ab 300 Quadratmetern Fläche notfalls auch gegen den Willen des Vermieters für Flüchtlinge nutzen. In NRW kommt die Beschlagnahme von Wohneigentum laut Landesregierung „mit Sicherheit nicht in Betracht“.