Düsseldorf. Die Innenminister sehen bei Antisemitismus künftig genauer hin -- Konsequenz aus den judenfeindlichen Aufmärschen im Mai.
Antisemitische Straftaten sollen künftig genauer den Tätergruppen zugeordnet werden. Darauf hat sich Innenminister-Konferenz am Freitag verständigt. „Eine zielgerichtete Bekämpfung erfordert eine bundesweit einheitliche, präzisere Erfassung und Zuordnung der Motivationslage“, heißt es in dem Beschluss, der unserer Redaktion vorliegt. Die Initiative hatten Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ergriffen.
„Ich freue mich über die heutige Einigung, denn es ist völlig klar, dass wir beim Kampf gegen Antisemitismus in Deutschland mehr tun müssen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind präzise Daten und eine ehrliche Analyse“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) unserer Redaktion.
Bislang werden antisemitische Straftaten in der Kriminalitätsstatistik als „Phänomenbereich Rechts“ erfasst. Künftig soll untergliedert werden zwischen Tatverdächtigen aus der rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Szene.
Reaktion auf antisemitische Aufmärsche im Mai
Die Präzisierung gilt als Konsequenz aus den antisemitischen Aufmärschen im Mai unter anderem vor der Synagoge in Gelsenkirchen. Im Zusammenhang mit der Eskalation des Nahost-Konflikts hatten sich vor allem junge Männer mit Migrationshintergrund mit Juden-Hass hervorgetan. Künftig wollen die Innenminister ein „Sonderlagebild“ zu antisemitischen Vorfällen in Deutschland erstellen lassen.
„Mit einem Sonderlagebild gewinnen wir neue Erkenntnisse über die jeweilige Motivation der Täter. Und in der Statistik kommen wir zu mehr Ehrlichkeit bei der Frage, ob es sich um rechten, linken oder zugewanderten Antisemitismus handelt“, lobte Reul den Beschluss.