Brüssel.. Gut eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Burka-Verbots in Belgien, hat das dortige Verfassungsgericht das Gesetz am Donnerstag bestätigt. Geklagt hatten zwei Musliminnen. Sie sahen sich durch das Burka-Verbot in ihren Grundfreiheiten beschränkt.


Das belgische Verfassungsgericht hat das
Gesetz zum Verbot der Burka und anderer gesichtsverhüllender Kleidung
am
Donnerstag bestätigt. In ihrem 55 Seiten langen Urteil argumentierten die
Richter, dass auch das freiwillige Tragen einer Burka dem Prinzip der
Geschlechtergleichheit widerspreche und damit "grundsätzliche Werte der
demokratischen Gesellschaft" verletze. Die Verschleierung des Gesichts, die nur
Frauen abverlangt werde, nehme den Trägerinnen "ein fundamentales Element ihrer
Individualität".

Geklagt hatten zwei Musliminnen, die wegen ihrer
Gesichtsverschleierung mit einer Geldbuße belegt worden waren. Sie wurden von
einer Menschenrechtsorganisation aus Flandern unterstützt sowie von zwei
nicht-muslimischen Privatleuten, die Grundfreiheiten bedroht sahen. Die Richter
nahmen sich 18 Monate Zeit für die Urteilsfindung. Sie bestätigten auch die
Argumentation des Gesetzgebers, dass Bürger bei Kontrollen durch die Polizei
erkennbar sein müssen.

Belgien ist das zweite Land, das nach Frankreich ein Burka-Verbot
eingeführt hatte. Das Gesetz sieht Geldstrafen von 137,50 Euro bis zu sieben
Tage Haft für das Tragen einer Gesichtsverschleierung an öffentlich zugänglichen
Orten vor. Die Verfassungsrichter urteilten, dass Kultorte, zum Beispiel
Moscheen, nicht unter diese Regelung fallen dürfen. (afp)