Dortmund.. Dutzende Menschen haben sich in den vergangenen Monaten bei der Bundespolizei beschwert: Die Beamten sollen bei Kontrollen verstärkt Menschen wegen ihrer ausländischen Herkunft oder ihrer Hautfarbe kontrolliert haben. Die Bundespolizei räumte Verfehlungen ein, distanzierte sich aber von Rassismus.
Die Bundespolizei muss sich gegen massive Rassismus-Vorwürfe wehren. Offenbar haben sich Dutzende Zeugen und Betroffene beschwert, dass verstärkt Menschen mit ausländischem Aussehen überprüft wurden.
Die Bundespolizeidirektionen listeten seit Mai 2009 insgesamt 57 Fälle auf, in denen sich Menschen darüber beklagten, dass etwa in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen verstärkt Bürger wegen ihrer ausländischen Herkunft oder ihrer Hautfarbe von Beamten der Bundespolizei diskriminiert worden seien, berichtet „Der Spiegel“. Ein Beispiel: Eine Hauptdirektorin des Europäischen Patentamtes beschwerte sich, weil eine ihrer Mitarbeiterinnen immer wieder wegen ihrer Hautfarbe gezielt kontrolliert worden war.
Die Bundespolizei räumte Verfehlungen ein, distanzierte sich aber deutlich vom Vorwurf des Rassismus.
AsylbewerberZielvereinbarung sah verstärkte Kontrollen gegen illegale Migranten vor
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring, sagte, dass es eine Erklärung für die verstärkte Überprüfung ausländisch aussehender Menschen gebe: „Richtig ist, dass in der Zeit seit 2009 der dienstliche Druck zur Durchführung von mehr polizeilichen Kontrollen auch zur Verhinderung der illegalen Migration nach Deutschland deutlich erhöht wurde. So wurde in sogenannten ,Zielvereinbarungen’ in einzelnen Bundespolizeidirektionen zum Beispiel eine Erhöhung der Kontrollen um 25 Prozent pro Jahr gefordert“, so Scheuring. „Bei diesen stark ausgeweiteten Kontrollen wurden dann sicher auch farbige und ausländische Menschen verstärkt kontrolliert.“
Die Gewerkschaft der Polizei lehne solche Zielvereinbarungen strikt ab und klagte dagegen: „Ich hoffe, dass derzeit solche Vorgaben nicht mehr existieren, garantieren kann ich das nicht“, so Scheuring. Ein Sprecher der Bundespolizei in Dortmunder versicherte: „Bei uns gibt es keine Zielvereinbarungen.“
Diskriminierung Gericht hat "Racial Profiling" für rechtswidrig erklärt
Ende 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz der Klage eines deutschen Studenten gegen die Bundespolizeidirektion Koblenz stattgegeben. Er hatte sich über wiederholte Kontrollen beschwert. Die Beamten hatten eingeräumt, den jungen Mann wegen seiner Hautfarbe kontrolliert zu haben. Das Richter erklärten die Praxis des sogenannten Racial Profiling – also die Kontrollen auf Grund äußerlicher Andersartigkeit – für rechtswidrig.