"Buchhalter von Auschwitz" gesteht Plünderungen für die SS
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Lüneburg. Nach über 70 Jahren könnte Oskar G. verurteilt werden. Er mordete nicht, gesteht aber, für die SS geplündert zu haben. Das wäre Beihilfe zum Mord.
In einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse hat ein 93-jähriger früherer SS-Mann ein umfangreiches Geständnis abgelegt. "Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe", sagte der Angeklagte Oskar G. am Dienstag vor dem Landgericht in Lüneburg.
G. räumte ein, 1942 gleich bei seiner Ankunft im Konzentrationslager Auschwitz von der Vergasung der Juden erfahren zu haben. Heute bereue er sein Handeln in Demut vor den Opfern. "Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden."
Der frühere SS-Mann muss sich wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verantworten. Unter den rund 60 Nebenklägern in dem Verfahren sind zahlreiche Holocaust-Überlebende und Angehörige. G. räumte ein, 1942 gleich bei seiner Ankunft von der Vergasung der Juden im Konzentrationslager Auschwitz erfahren zu haben. "Ich bitte um Vergebung. Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden."
Gepäck in Auschwitz-Birkenau weggeschafft
In seiner knapp einstündigen Aussage räumte der damalige Freiwillige der Waffen-SS alle Vorwürfe der Anklage ein. Demnach half er im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, Geld aus dem von den Häftlingen zurückgelassenen Gepäck wegzuschaffen, um es an die SS weiterzuleiten. So habe er dem NS-Regime wirtschaftliche Vorteile verschafft und das systematische Töten der Nationalsozialisten unterstützt, wirft ihm die Anklage vor. Der gelernte Bankangestellte wurde später auch "Buchhalter von Auschwitz" genannt.
G. steht erst jetzt vor Gericht, weil die Justiz bis 2011 darauf bestand, dass KZ-Aufsehern eine direkte Beteiligung an den Morden nachgewiesen werden muss. Frühere Ermittlungen gegen den SS-Mann waren daher 1985 eingestellt worden. Erst nachdem die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ihre Beurteilung änderte, kamen die Ermittlungen gegen G. und einige andere KZ-Aufseher wieder in Gang.
Unter den mehr als 60 Nebenklägern sind Holocaust-Überlebende und Angehörige von Opfern. Es gehe ihnen um eine späte Gerechtigkeit, nicht um Rache oder eine hohe Strafe, sagten Auschwitz-Überlebende über den Prozess. Sollte der 93-Jährige verurteilt und für haftfähig erklärt werden, erwartet ihn eine Strafe von mindestens drei Jahren. Das Interesse ausländischer Medien an dem Verfahren ist groß. (dpa)
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