Düsseldorf.. Der Loveparade-Prozess könnte demnächst ohne Urteil zu Ende gehen. Das Landgericht Duisburg hat eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen.
Nach mehr als einem Jahr wird der Prozess um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg mit 21 Toten wahrscheinlich eingestellt. Bei einem sogenannten Rechtsgespräch mit allen beteiligten Juristen am Mittwoch in Düsseldorf waren sich Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Vertreter der Nebenklage offenbar einig, dass nicht mehr weiterverhandelt werden soll: Die bisherige Beweisaufnahme habe ergeben, dass den zehn Angeklagten eine individuelle Schuld womöglich nicht oder nur in geringem Umfang nachzuweisen sein wird.
Streitpunkt bleibt, ob mindestens drei von ihnen Auflagen gemacht werden sollen. Falls keine Einigkeit erzielt wird, geht der Prozess weiter.
Strafkammer spricht sich intern für Einstellung aus
Die 6. Große Strafkammer, die zu dem Gespräch in der Düsseldorfer Messe eingeladen hatte, äußerte sich öffentlich zunächst nicht öffentlich, sie wird darüber erst am nächsten Prozesstag offiziell Bericht erstatten. Teilnehmer berichteten aber, die drei Berufsrichter hätten sich klar für eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Auch die Ankläger selbst hätten das befürwortet, sie fordern allerdings Auflagen, also eine Einstellung gegen eine Geldzahlung.
Das lehnen die Verteidiger hingegen ab. Sie verlangen eine Einstellung des Verfahrens gänzlich ohne Auflagen, wegen geringer Schuld. „Die Beweisaufnahme hat die Anklage nicht bestätigt”, sagte Gerd-Ulrich Kapteina, Verteidiger eines Mitarbeiters aus dem Duisburger Bauamt. Tatsächlich deutete die Kammer an, dass gegen lediglich drei Angeklagte aus den Reihen des Veranstalters Auflagen festgelegt werden könnten.
Frühes Ende auch für Nebenkläger denkbar
Ein Urteilsspruch bis Juli 2020, fürchtet das Gericht, werde wegen der Komplexität des Verfahrens nicht möglich sein. In eineinhalb Jahren verjähren die angeklagte fahrlässige Körperverletzung und Tötung, der Prozess müsste dann ohnehin eingestellt werden.
Ein frühzeitiges Ende des Verfahrens ist auch für Vertreter von Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade denkbar. Allerdings nur unter Auflagen: Die Schuld der Angeklagten sei nicht gering, wie Paragraf 153 vorsieht. „Sie wussten, was sie taten”, sagte der Opfer-Vertreter Prof. Julius Reiter. Es gehe nun darum, die Grundlage dafür zu schaffen, dass die Opfer Schmerzensgeld-Ansprüche stellen können. Dafür müsste das Gericht in einem Einstellungsbeschluss andere Ursachen und dafür Verantwortliche ausdrücklich benennen.
Über Ergebnisse des Rechtsgesprächs wird voraussichtlich Anfang Februar beraten. Bis dahin werden weitere Zeugen gehört.