An Rhein und Ruhr. Der Hauptangeklagte im Moerser Raserprozess muss nach dem zweiten Urteil nur noch vier Jahre in Haft. Polizei und Politik fordern härte Strafen.
Nach dem zweiten Urteil im Moerser Raserprozess sind Stimmen aus Politik und Polizei in Nordrhein-Westfalen laut geworden, die weitere Gesetzesverschärfungen fordern, weil das Urteil als zu milde angesehen wird.
Das Klever Landgericht hatte am Montag einen 23-Jährigen wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei dem Rennen, bei dem der Angeklagte mit fast 170 km/h durch Moers gerast war, war am Ostermontag 2019 eine unbeteiligte Frau ums Leben gekommen, deren Wagen der Mann gerammt hatte.
Für die Hinterbliebenen schwer verkraftbar
Im Februar 2020 war er deswegen von einer anderen Kammer des Landgerichts Kleve wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aber kassiert.
Dass der 23-Jährige nun nur zu vier Jahren Haft verurteilt wurde – von denen er bereits zwei in Untersuchungshaft abgesessen hat –, sei für die Hinterbliebenen nur schwer zu verkraften, so Michael Mertens, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Die vier Jahre Haft müssen sich für sie wie ein Freispruch anfühlen.“
Für den Nachweis eines Tötungsdelikts würden aber hohe Hürden gelten, so Mertens, weswegen das erste Urteil keinen Bestand gehabt habe. Seit 2017 gelten illegale Autorennen als Straftat. „Aber das Urteil zeigt, dass wir da noch mal ranmüssen, damit die Täter nicht straffrei davonkommen“, fordert der Polizei-Gewerkschafter.
CDU fordert höhere Mindeststrafe
Auch Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, verweist darauf, dass die Strafen für Raser „zum Glück“ verschärft worden seien. Die Strafe gegen den Moerser Raser halte er aber für „sehr gering“, das milde Urteil sei „schwer zu verstehen“, so Golland, auch wenn er die Unabhängigkeit der Justiz respektiere.
Wie Mertens drängt der Christdemokrat auf weitere Gesetzesverschärfungen: „Man müsste über höhere Mindeststrafen nachdenken, auch, um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu gewährleisten.“