Düsseldorf. Wer ins Neubaugebiet zieht, erlebt oft nach Jahrzehnten eine böse Überraschung. Nun soll es Grenzen für Erschließungskosten geben.

Bewohner von Neubaugebieten in Nordrhein-Westfalen sollen von den Kommunen nicht mehr jahrzehntelang für die Erschließungskosten ihrer neuen Straße herangezogen werden können. „Die Verjährungsfrist für Beiträge zur Ersterschließung sollte bei 15 Jahren liegen. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit, während die Kommunen ausreichend Zeit zur oft komplexen Abrechnung haben“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Henning Höne, unserer Redaktion.

Für bestehende Fälle seine „eine sachgerechte Übergangslösung“ zu finden, so Höne. Eine entsprechende gesetzliche Regelung strebe die schwarz-gelbe Koalition innerhalb des ersten Quartals 2022 an.

Bundesverfassungsgericht hatte Grenzen für Erschließungskosten gesetzt

Im November hatte das Bundesverfassungsgericht eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Eigentümer mehrerer Grundstücke aus Rheinland-Pfalz, der sich dagegen wehrte, dass seine Gemeinde die Rechnung auch noch nach 30 Jahren ausstellen durfte.

Erschließungsbeiträge werden fällig, wenn eine Straße gebaut wird und damit neue Grundstücke erschlossen werden. Anlieger können von den Kommunen für bis zu 90 Prozent der Herstellungskosten herangezogen werden. Das Problem: Die Städte müssen den Erschließungsbeitrag erst nach „endgültiger Herstellung“ der Straße in Rechnung stellen.

Genau dieser Zeitpunkt ist eine Auslegungssache. Bis zur ordnungsgemäßen „Widmung“ der Straße vergehen nicht selten Jahrzehnte. Viele Städte halten sich die Erweiterung von Baugebieten und damit die finale Fertigstellung der Straße lange offen, weil sie die Nachfrage nach Grundstücken und den Willen der Kommunalpolitik nicht genau einschätzen können.

Nach Jahrzehnten kommt plötzlich die Rechnung

Für die Anlieger ist es besonders ärgerlich, wenn sich ein schon lange genutzter Asphaltweg irgendwann als „Baustraße“ entpuppt, für die plötzlich noch Ersterschließungsbeiträge gezahlt werden sollen. Die SPD-Opposition wird das Thema am Donnerstag auf die Tagesordnung des Landtags bringen. „Diese Problemlagen betreffen in manchen Kommunen mehr als die Hälfte der vorhandenen Straßen, und die Beitragspflicht kann für betroffene Eigentümer existenzbedrohend sein“, heißt es in einem Antrag der Sozialdemokraten.

Die SPD fordert die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass Erschließungsbeiträge nur noch innerhalb einer Höchstfrist von 20 Jahren berechnet werden dürfen. Rückwirkend sollen nur Anlieger belastet werden dürfen, deren Baustraße maximal 25 Jahre alt ist. Mit den von  FDP-Mann Höne jetzt ins Gespräch gebrachten 15 Jahren als  Verjährungsfrist zeichnet sich sogar eine noch bürgerfreundlichere Lösung ab.