Mainz. Weder aus Berlin noch aus Ankara: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat noch keinen formellen Auftrag, gegen Jan Böhmermann zu ermitteln.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat noch keine offizielle Nachricht der Bundesregierung bekommen, nachdem diese den Weg für die Strafverfolgung Jan Böhmermanns freigegeben hat. „Die Entscheidung der Bundesregierung ist mir nur aus den Medien bekannt“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Montag auf Anfrage mit. „Dies gilt auch für das Strafverlangen der türkischen Regierung.“ Auch eine angekündigte Begründung für den Strafantrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung sei noch nicht eingegangen. Die Dokumente würden dann in die laufende Prüfung einbezogen.

Böhmermann hatte Erdogan in dem Gedicht in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ (ZDF/ZDFneo) verbal heftig angegriffen. Damit wollte er nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich machen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die deutsche Justiz ermächtigt, gegen den TV-Moderator zu ermitteln. Sie gab im Namen der Bundesregierung einem Antrag der Türkei auf Strafverfolgung wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten statt. Der Präsident stellte auch selbst Strafantrag wegen Beleidigung. Erdogans Anwalt will zivilrechtlich gegen den Moderator vorgehen. Böhmermann hatte am Samstag eine „kleine Fernsehpause“ angekündigt.

Beleidigung des Bundespräsidenten bleibt strafbar

Die Bundesregierung hatte in der Debatte unter anderem angekündigt, den Paragrafen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs abschaffen zu wollen. Die öffentliche Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll allerdings auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, eine Streichung des entsprechenden Paragrafen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant. (dpa)